Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen
und Dokumente: I. Vorbemerkung Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind
daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehen
Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung
des Angebots nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung
stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen
vorgelegt wer-den. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner
Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen
Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen
von Ausschluss-gründen nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen
gelten für den Nachweis nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend. II. Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen in Bezug
auf Ausschlussgründe abzugeben: (1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v.
§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. (2) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§
123 Abs. 4 GWB). (3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB). (4) Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde
(§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). (5) Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens
in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). (6) Eigenerklärung, dass mit anderen
Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt
wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). (7) Eigenerklärung, dass für das
Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes
(AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)vorliegt. (8) Eigenerklärung zu Art.
5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktions-VO) vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften
von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Die Vergabestelle behält sich vor,
zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB
vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften,
bei denen fakultative Ausschluss-gründe vorliegen und bei denen keine Selbstreinigung
durchgeführt wurde, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, selbst
beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150
a Abs. 1 Nr. 4 GewO und/oder dem Wettbewerbsregister anzufordern. III. Vorzulegende
Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung (1) Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung
einschließlich Konzernzugehörigkeit. (2) Nachweis über aktuell gültige Eintragung
in das Berufs-/Handelsregister (wobei der Nachweis nicht älter als 12 Monate ab der
EU-weiten Bekanntmachung der Vergabebekanntmachung sein darf). (3) Bescheinigung nach
§ 6 Abs. 1 TKG oder eine entsprechende Eigenerklärung. (4) Verpflichtungserklärung
zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen
nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge
in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).