Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe Linienbündel Odenwald Mitte

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel Odenwald Mitte
Beschreibung: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH -, sowie der Kreis Bergstraße für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Verkehrsvertrag) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: f5e42731-2506-4ec7-8df3-1ff35a32941a
Interne Kennung: E27325676
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Yes
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Um eine ausreichende und rechtzeitige Verkehrsbedienung im Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers sowie eine Einhaltung der einschlägigen Förderbedingungen sicherzustellen, wird das Verfahren aufgrund der hieraus resultierenden Eilbedürftigkeit im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens unter Anwendung einer auf 21 Tage verkürzten Teilnahmefrist durchgeführt.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH -, sowie der Kreis Bergstraße für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Verkehrsvertrag) im Wege eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Aufgabenträger freuen sich über Ihr Interesse an diesem Auftrag und stellen Ihnen hiermit die Vergabeunterlagen zur Verfügung; hierbei handelt es sich mit Ausnahme der den Teilnahmewettbewerb unmittelbar betreffenden Unterlagen zunächst um Arbeitsfassungen; Fortschreibungen im weiteren Verfahren bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung(cpv): 31122100Brennstoffzellen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße(DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Busverkehrsleistung im Kreis Bergstraße
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zeitplan gemäß Bewerbungsbedingungen (Ziff. 10.2): Eingangsschluss für die Teilnahmeanträge: 15.12.2023 Versand der Aufforderung zur Abgabe der indikativen Erstangebote: 19.12.2023 Frist für die Einreichung der indikativen Angebote: 22.01.2024 Durchführung der Verhandlungen: 5. KW 2024 Versand der Aufforderung zur Abgabe der verbindlichen Angebote: 08.02.2024 Frist für die Einreichung der verbindlichen Angebote: 19.02.2024 Zuschlags- und Bindefrist: 15.03.2024
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Absatz 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 17 VgV (Vergabeverordnung)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: § 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Betrugsbekämpfung: § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Korruption: § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8,9 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Entrichtung von Steuern: § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Konkurs: § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Absatz 1 Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Absatz 1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Absatz 1 Ziffer 8,9 GWB (fakultative Ausschlussgründe)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Absatz 2 GWB (fakultative Ausschlussgründe)
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Gemeinwirtschaftliche Busverkehrsleistungen - Vergabe Linienbündel Odenwald Mitte
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen. Leistungsbaustein A (Grundangebot, konventioneller Antrieb [Diesel]): Linie 662: Hambach – Heppenheim – Laudenbach – Ober-Laudenbach Linie 667: Heppenheim – Lörzenbach – Fürth – Grasellenbach Linie 668: Heppenheim – Lörzenbach – Rimbach – Zotzenbach Linie 684: Weinheim – Birkenau – Mörlenbach – Rimbach – Lörzenbach – Fürth Linie 687: Mörlenbach – Zotzenbach – Rimbach – Lörzenbach Linie 697: Wald-Michelbach – Grasellenbach – Fürth – Rimbach (Schulfahrten) Linie 698: Mörlenbach – Fürth / Rimbach – Heppenheim – Bensheim (Schulfahrten) Leistungsbaustein D1 (Optionsbaustein, Umstellung auf Wasserstoffantrieb [Brennstoffzelle] zum 01.01.2026): Linie 667: Heppenheim – Lörzenbach – Fürth – Grasellenbach Linie 668: Heppenheim – Lörzenbach – Rimbach – Zotzenbach Linie 684: Weinheim – Birkenau – Mörlenbach – Rimbach – Lörzenbach – Fürth Leistungsbaustein B (Optionsbaustein, konventioneller Antrieb [Diesel]): Linie 667M: Grasellenbach – Mossautal – Michelstadt Leistungsbaustein D2 ((Optionsbaustein, Umstellung auf Wasserstoffantrieb [Brennstoffzelle] zum 01.01.2026): Linie 667M: Grasellenbach – Mossautal – Michelstadt
Interne Kennung: Linienbündel Odenwald Mitte
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)
Zusätzliche Einstufung(cpv): 31122100Brennstoffzellen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße(DE715)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Busverkehrsleistung im Kreis Bergstraße
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-15+01:00
Enddatum: 2034-12-09+01:00
Laufzeit: 120MONTH
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Folgeausschreibung des Linienbündels Odenwald Mitte in 10 Jahre geplant.
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: 529457-2022 Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Hessen unter https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VTGHE2021pP1 Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beschaffung von Brennstoffzellenfahrzeugen zur Erbringung der Verkehrsleistung im Linienbündel Odenwald Mitte
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Innovatives Ziel: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter sind im Vergleich zu anderen bereits auf dem Markt verfügbaren Bauleistungen, Dienstleistungen oder Gütern neuartig.
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.8 Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung
Beschreibung: a.) Angaben zur Person des Bieters, bzw. bei einer Bewerbergemeinschaft Bewerbergemeinschaftserklärung. b.)Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge). c.)Eigenerklärung gemäß „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ als Beleg, dass die nachfolgend genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen. 2 .Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen. 3. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen. 4. Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. d.) Eigenerklärung des Bewerbers zur Verordnung EU 2022/576 Russland. e.) Im Falle einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1 Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2. Der Bewerber weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten folgenden Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist). c) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro. d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten. 3. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er mit dem Teilnahmeantrag einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über eine Verpflichtungserklärung des Dritten. Zusätzlich hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3 VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht aufgelöst / widerrufen werden können. 4. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers
Beschreibung: 1. Der Bewerber gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in angemessener Qualität erforderlich sind. 2. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrages– etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten gem. Formblatt T-4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten, welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers aufgelöst / widerrufen werden können. 3. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. 4. Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: a.) Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar. b.) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw. – bei ausländischen Bietern – eine Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009). c.) Referenzen über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 1.1.2018 und dem Schluss der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Mindestanforderung: Mindestens 2 Referenzen über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen mit einem Volumen von mindestens 500.000 km pro Jahr bzw. 1 Referenz mit einem Volumen von mindestens 1 Million KM pro Jahr. Die Verkehrsdienstleistungen müssen mindestens über 2 Jahre hinweg erbracht worden sein.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 22 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 22.2). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-11+01:0010:00:00+01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergaben.vrn.de/E27325676,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeplattform (Subreport)
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2023-12-19+01:00
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergaben.vrn.de/E27325676
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-12-15+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 26DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN)
Registrierungsnummer: USt-ID.DE143845578
Abteilung: VRN Vergabestelle
Postanschrift: B1 3-5
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis(DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: VRN Vergabestelle
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.vrn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE812056745
Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: 06151126603
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 84768e46-1bea-47c1-a7ab-8cacf3cdc9e1-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Berichtigung der ursprünglichen Bekanntmachung: - Aufnahme des Verfahrenszeitplans - 5.1.6 Ergänzung der Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 529457-2022 - 5.1.10 Ergänzung der Gewichtung (Wertungspunkte) - 5.1.16 Korrektur der Organisationen
10.1 Änderung
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9916bd1f-7f00-4f0e-8f17-5d20b93117b4- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-01+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00734934-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 233/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-04Z

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Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berg
Bergatreute
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Beuren (bei Nürtingen)
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Billigheim
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Binzen
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Bitz
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
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Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Calw
Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
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Dogern
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Dornstetten
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Durmersheim
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Eberhardzell
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