Beschreibung: 3.4.3.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
reichen Sie bitte eine Liste mit drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein (siehe Vordruck Referenzen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für
den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen
dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten
Leistungen, • Wert des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der
zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • Die
Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten
Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). • Als gleichwertig
werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: o Mindestens eine Referenz
beinhaltet das Mitführen von Schusswaffen und wird mit durchschnittlich drei Wachpersonen,
bei denen es sich um sicherheitsüberprüftes Personal gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung
SÜ2) handelt ausgeführt; o mindestens eine weitere Referenz muss die Gestellung von
Sicherheitsüberprüften Personal gemäß § 9 SÜG (erweiterte Sicherheitsüberprüfung)
beinhalten; o mindestens eine weitere Referenz müssen das Mitführen von Schusswaffen
beinhalten; o die Leistungserbringung muss bei drei Referenzen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Das Beschaffungsamt
des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die
einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen
können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen
geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt
des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises.
Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI
unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem
Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen
Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags
auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise Neben den zuvor angegebenen
Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die
nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen. 3.5.1 Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen
vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt
des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die
zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular
"Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen
Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren
Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Für den Fall
der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten
anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen verwiesen. 3.5.1 Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der
Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des
europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische
Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen
vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU)
833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten
oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem
in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen,
ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen.
Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland", in welchem Sie auch
den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit
der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage
von weiteren Nachweisen verlangt werden. 3.5.3 Unternehmensdaten: Das Formular "Unternehmensdaten"
ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße
dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des
BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen. 3.5.4 Gewerbenachweis
bzw. Handelsregisterauszug: Dem Angebot ist ein Handelsregisterauszug beizulegen,
der den Registerinhalt mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe wiedergibt. Sofern aus einem berechtigten Grund kein Handelsregisterauszug
eingereicht werden kann, ist ein gültiger Gewerbenachweis vorzulegen, der den Registerinhalt
mit dem letzten vorgenommenen Änderungsstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.