Zusätzliche Informationen: Das Theater Freiburg befindet sich in der Bertoldstraße 46 am Rande der Freiburger
Altstadt. Es ist ein Mehrspartenhaus, indem viele Arten von Vorstellungen angeboten
werden: Schauspiel, Oper, Tanz, Philharmonische Konzerte, Junges Theater, Lesungen
u.v.m. Mit täglich wechselnden Aufführungen im Großen Haus, Kleinem Haus, Winterer-Foyer,
Kammerbühne, Werkraum, Außenbereich und anderen Orten sowie Proben-,Werkstatt-, Technik-
und Verwaltungsbetrieb ist das Theater beinahe rund um die Uhr in Betrieb. Das heutige
Theatergebäude wurde 1905 – 1910 nach Plänen des Berliner Architekten Heinrich Seeling
erbaut. Der mit hellem Sandstein verkleidete Baukörper ist zum Platz der Alten Synagoge
ausgerichtet. Im zweiten Weltkrieg wurde das Theater massiv beschädigt und anschließend
wieder aufgebaut. In den1960er Jahren wurde der Jugendstilgiebel des Historischen
Theaters entfernt und das Theater um das Dachgeschoss erweitert, das die musikalischen
Probenräume beherbergt. Der ursprünglich als Kino genutzte Flachdachanbau nach Süden
wurde1954 errichtet. Als das heutige Kleine Haus wurde 1996 das ehem. Kino in einen
Theatersaal umgenutzt. Ebenfalls in den 1990er Jahren wurden der Zuschauerraum des
Großen Hauses und das sog. Wintererfoyer saniert. Diese Räume sowie die Anbauten aus
späteren Jahrzehnten sind nicht Teil der Sanierungsaufgabe. Die Bühnentechnik des
Großen Hauses wurde 2012-14 erneuert. Im Jahr 2017 wurde durch ein Projektteam bestehend
aus Architekt, Tragwerksplaner, HLS- und ELT-Planer sowie Gutachten zur Sandsteinfassade,
Brandschutz und Schadstoffen, eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs
erstellt. Die hierin ermittelten Maßnahmen sollen im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
überprüft, sowie auf die in dieser Bekanntmachung formulierten Maßnahmenpakete und
an das zur Verfügung stehende Budget angepasst werden. Es steht eine Förderung im
Rahmen des Programms „KulturInvest“ des Bundes an das Theater Freiburg über ca. 13
Mio Euro in Aussicht, so dass insgesamt ein Budget von ca. [Betrag gelöscht] Euro (brutto
KG 200-700) zur Verfügung stehen wird, an welches das Maßnahmenpaket angepasst werden
muss. Auf Grundlage der Entwurfsplanung und Kostenberechnung wird der formale Förderantrag
gestellt werden. Da voraussichtlich einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sein werden,
werden sich die Budgetanteile entsprechend verschieben. Auch dies soll im Rahmen der
Vorentwurfsplanung herausgearbeitet werden. Der Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden
Gebäudesubstanz, Brandschutz und Energieeffizienz stehen ebenso im Mittelpunkt der
Planung wie die Modernisierung des Spielbetriebs und der Bühnentechnik sowie Barrierefreiheit
und Arbeitssicherheit. Auf Grund der o.g. Förderung handelt es sich bei der Maßnahme
um ein sogenanntes Zuwendungsbauverfahren, bei welcher die RZBau zu beachten ist.
Des Weiteren wird vom Fördergeber eine Nachhaltigkeitszertifizierung (ggf. sinngemäße
Anwendung) sowie Kunst am Bau im Rahmen der Maßnahme erwartet. Die in der Projektbeschreibung
beschriebenen Maßnahmenpakete basieren auf der Machbarkeitsstudie und sollen nun im
Rahmen der LPH 1- 3 überprüft und an das zur Verfügung stehende Budget angepasst werden.
Hierbei können Maßnahmen sowohl entfallen als auch ergänzt werden. Wesentlicher Teil
der Planungsaufgabe ist die Planung des Bauablaufs in Rücksichtnahme auf Spielbetrieb
und Spielpausen des Theaters. Eine Auslagerung des Kleinen Hauses ist nicht geplant.
Aufgrund der Störempfindlichkeit des Theaterbetriebs ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags
zum Bauablauf bei laufendem Betrieb bzw. Einbindung der Spielpausen erforderlich.
Voraussichtlich geplanter zeitlicher Ablauf: Planungsbeginn 2. Quartal 2024 Abschluss
LPH 2 mit Kostenschätzung im 3. Quartal 2024 Baubeginn Juli 2026 Die Energieleitlinie
der Stadt Freiburg ist, soweit es der Denkmalschutz zulässt, einzuhalten. Für die
Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 7.1 (Bühnentechnik), LPH 1-8,+9
wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Optional sind Besondere Leistungen Bestandteil
des Leistungsbildes. Nähere Angaben erfolgen im Mustervertrag, der mit der Angebotsaufforderung
zur Verfügung gestellt wird. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten
Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf
die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Weitere Informationen
zum Projekt entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung. Es ist beabsichtigt für die
2. Stufe des Verfahrens insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
o Machbarkeitsstudie o ingenieurtechnische Stellungnahme aus 2023 zum Thema Photovoltaik-Anlagen
auf dem Dachtragwerk des Kleinen Hauses o Angebotsformular o Vertragsentwürfe inkl.
Anlagen.