Beschreibung: Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung (s. Dokument "Leistungsbeschreibung") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen
dar. Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck_Referenzen" verwendet werden. Nutzen
Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst
erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben
enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu den Referenzen sind folgende Angaben
zu machen: •Beschreibung der ausgeführten Leistungen, •Wert (Euro) und Umfang (Personentage
auf Seiten des Bieters) des Auftrages, •Zeitraum der Leistungserbringung, •Angabe
der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und
Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten
Referenzen: •alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist
das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
•alle Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 abgerechneten
Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen, •mindestens zwei der vier Referenzen
stammen aus dem Bereich der " Beratung zur Steuerungs- und Führungsinstrumenten ",
•mindestens zwei der Referenzen umfassen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers
im Sinne von § 98 GWB, •mindestens eine der vier Referenzen umfasst mehr als 500 abgerechnete
PT und eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr, •mindestens zwei der vier Referenzen müssen
abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen
wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte
Leistungsstände werden nicht berücksichtigt. Es sind nur vier Referenzen gefordert.
Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer
fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz
nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach
sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor,
die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen
geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt
mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem
Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher
sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf
der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern
und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss
aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem
Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben
können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Mindestanzahl der
Beschäftigten Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche
jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 500 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt
sowie von mindestens 200 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen
Dienstleistungen gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte
Dokument "Formblatt Unternehmenszahlen". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern,
die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der
Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Qualitätssicherung Weisen
Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung
eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig,
nach. Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten
Stelle oder durch Eigenerklärung (max. fünf DIN A4-Seiten, Schriftart: Arial 11 Pkt.,
Zeilenabstand: 1,08, Rand: jeweils 2,5 cm), in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsysteme
sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, erfolgen.