Planungsleistungen Freianlagen (Lph. 5-9) Flusspark Neckaraue Tübingen – Teilprojekt Revitalisierung der Neckars
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 20
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 53.2
E-Mail:
Telefon: +49 7071757-3551
Fax: +49 7071757-3190
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rp-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Freianlagen (Lph. 5-9) Flusspark Neckaraue Tübingen – Teilprojekt Revitalisierung der Neckars
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) in den Leistungsphasen 5 bis 9 zur Realisierung des Teilprojekts Revitalisierung der Neckars.
Vorgesehen ist die Revitalisierung eines ca. 900 m langen Abschnitt des Neckars durch eine naturnahe Umgestaltung im Stadtgebiet von Tübingen. Konkret sollen unterschiedliche Strukturelemente in das Gewässer eingebaut und die Uferstruktur durch standortgerechte Bepflanzung und ingenieurbiologische Bauweisen verbessert werden. Diese ist Teil des Projekts Flussparks Neckaraue Tübingen. Von der Stadt Tübingen werden dabei parallel die Umgestaltung der Parkanlagen und Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die aber nicht Teil dieses Vergabeverfahrens sind. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Gewässerbaumaßnahmen. Die Planungen haben in enger Abstimmung mit den anderen Teilprojekten zu erfolgen.
Die Bau-Ausschreibung der Maßnahme ist für 2022, die Realisierung ist für 2023 vorgesehen.
Dienstsitz des RP in Tübingen.
Baubereich: Wehranlage Brückenstraße bis Straßenbrücke Stuttgarter Straße über den Neckar in Tübingen.
Länge ca. 900 m. Lage am Neckar bei Flußkilometer 247+270 - 248+05
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) in den Leistungsphasen 5 bis 9 zur Realisierung des Teilprojekts Revitalisierung der Neckars.
Vorgesehen ist die Revitalisierung eines ca. 900 m langen Abschnitt des Neckars durch eine naturnahe Umgestaltung im Stadtgebiet von Tübingen. Konkret sollen unterschiedliche Strukturelemente in das Gewässer eingebaut und die Uferstruktur durch standortgerechte Bepflanzung und ingenieurbiologische Bauweisen verbessert werden. Kernelement der Planung ist eine erhebliche Aufweitung auf einer Länge von ca. 200 Metern, wobei das Gewässerbett durch Inselstrukturen aufgeteilt werden soll. Die planerische und bauliche Herausforderung liegt vor allem darin, dass in diesem Bereich eigendynamische Entwicklungen möglich sein sollen, die neu geschaffenen Gerinne jedoch nicht komplett verlanden und somit dauerhaft durchströmt bleiben sollen. Die Revitalisierung ist Teil des Projekts Flussparks Neckaraue Tübingen. Von der Stadt Tübingen werden direkt im Nachgang die Umgestaltung der Parkanlagen und Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die aber nicht Teil dieses Vergabeverfahrens sind. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Gewässerbaumaßnahmen. Die Planungen haben in enger Abstimmung mit den anderen Teilprojekten zu erfolgen.
Die Umgestaltung des Neckars orientiert sich an den Randbedingungen die sich aus den Planungen der weiteren Teilprojekte (Hochwasserschutz und Parkplanung) ergeben. Linksufrig begrenzt der zu verlegende Uferbegleitweg als neue Wegetrasse durch den Park das Entwicklungspotential und damit auch die neue Linienführung des Neckars. Auch wenn eigendynamische Entwicklungen langfristig möglich bleiben sollen, muss das Ufer und die Böschung zum Erhalt der Wegetrasse teilweise durch Steinschüttung und ingenieurbiologische Bauweisen gesichert werden.
Rechtsufrig kann die Berme mit umgestaltet werden. Teilweise muss jedoch ein Unterhaltungsweg mittels Schotterrasen ausgebildet werden. Die Gewässerunterhaltung in diesem Bereich soll auf das notwendige Maß in Bezug auf die Abflussleistung reduziert werden. Die Böschung zur Bismarckstraße kann aufgrund der dort vorlaufenden Trasse des Hochwasserschutzes nicht komplett überplant werden. Die Planungsgrenze ist grundsätzlich die Böschungsoberkante.
Aufgrund der vorgegebenen Fischschonzeiten ist das Baufenster für Nassbaggerarbeiten auf Mitte Juni bis maximal November begrenzt. Die Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten sollen nach aktuellem Stand im März 2023 beginnen.
Dementsprechend muss der Bearbeitungsbeginn für die Dienstleistung im Juli 2022 erfolgen, die Ausschreibung der Bauleistung ab Oktober 2022 starten und die Vergabe der Bauarbeiten ist für Dezember 2022 terminiert. Die Fertigstellung der Rohbauarbeiten sind für Oktober 2023 geplant und die Fertigstellung von Restarbeiten und Bepflanzung etc. für März 2024.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt: Juli 2022 bis März 2024 – somit 21 Monate
Die linksufrig in der Parkanlage gelegene Festwiese kann als Umschlagfläche insbesondere für das Nassbaggergut genutzt werden. Ausreichende Lagerflächen stehen rechtsufrig ca. 600 Meter unterstrom der Brücke Stuttgarter Str. zur Verfügung, hier soll auch die Haufwerksbeprobung stattfinden.
Aufgrund der enormen Massenbewegungen in der Größenordnung von über 65.000 m³ wurde von der Stadtverwaltung angeregt den Massen An- und Abtransport rechtsufrig von der Bismarckstraße aus durchzuführen, um die Bürgerschaft des Stadtteils Lustnau nicht mit zusätzlichem Verkehr zu belasten. Hierfür wäre allerdings eine Neckarquerung bspw. in Form einer Behelfsbrücke erforderlich, zu deren Wirtschaftlichkeit noch keine finale Entscheidung getroffen wurde. Zu dieser Neckarquerung läuft aktuell eine Objekt- und Tragwerksplanung, im Frühjahr 2022 soll entschieden werden, ob dies weiterverfolgt wird oder lediglich das bestehende Straßennetz als Transportroute genutzt wird.
Ergänzende Informationen finden sich (aus Platzgründen) auf https://vof.istw.de/VV_ReNat_TUE/VgV_TUE_ING_2.html
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Freianlagen (Lph. 5-9) Flusspark Neckaraue Tübingen – Teilprojekt Revitalisierung der Neckars
Postanschrift: Sigmaringer Str. 49
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
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