Einrichtung und Betrieb eines Kombihofes, Betrieb von Grüngutsammelplätzen sowie Verwertung von Grüngut in der Stadt Kraichtal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_Stadt Kraichtal_GS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 30
Ort: Kraichtal - Münzesheim
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76703
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kraichtal.de/wirtschaft-umwelt/ver-und-entsorgung/abfallwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Kombihofes, Betrieb von Grüngutsammelplätzen sowie Verwertung von Grüngut in der Stadt Kraichtal
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
- Einrichtung und Betrieb eines Kombihofs, einschließlich Containergestellung und Transport der Wertstoffe zu der Übergabe- und Annahmestelle des Landkreises Karlsruhe im Raum Bretten sowie der Annahme von Grün- und Bioabfällen,
- Betrieb von drei Grüngutsammelplätzen inkl. Containergestellung sowie der Annahme von Grün- und Bioabfällen,
- Laden, Aufbereitung, Transport und Verwertung der Grünabfälle.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen:
- Einrichtung und Betrieb eines Kombihofs, einschließlich Containergestellung und Transport der Wertstoffe zu der Übergabe- und Annahmestelle des Landkreises Karlsruhe im Raum Bretten sowie der Annahme von Grün- und Bioabfällen,
- Betrieb von drei Grüngutsammelplätzen inkl. Containergestellung sowie der Annahme von Grün- und Bioabfällen,
- Laden, Aufbereitung, Transport und Verwertung der Grünabfälle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einrichtung und Betrieb eines Kombihofes, Betrieb von Grüngutsammelplätzen sowie Verwertung von Grüngut
Postanschrift: Im See 4
Ort: Kraichtal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76703
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den Angaben in Ziffer II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) sowie V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses:
Die Angaben entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert des Auftrages und wurden im Hinblick auf die Wahrung des Geheimwettbewerbs mit "[Betrag gelöscht] EUR" dargestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6WYL
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung
an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland