Beschreibung: Der AN ist - soweit nicht eine gesonderte Auftragsvergabe nach vergaberechtlichen
Bestimmungen erfolgen muss - zu folgenden technischen Verwaltungsdienstleistungen
berechtigt und verpflichtet: 1. Laufende Überwachung des baulichen Zustandes (im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht); 2. Aufstellung periodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungspläne
in Abstimmung mit der Stadt; 3. Erstellen von Ausschreibungen und Einholen von Angeboten
sofern es sich um öffentliche Ausschreibungen handelt wird Bezug auf die Anlage 2
C genommen; 4. Vergabe, Überwachung der Durchführung und Abnahme der laufenden kleineren
Instandhaltung und Instandsetzung; 5. Abschluss von Wartungsverträgen; 6. Veranlassung
der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige
bzw. Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder DEKRA z.B. bei • Heizung (Sicherheitsventile,
Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter); • Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie
Notrufeinrichtungen); • Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen);
• Lüfter- und CO2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen); • Notbeleuchtungen
(in Haus und Tiefgarage); • kraftbetätigten oder elektrischen Garagentoren; • Brandschutzeinrichtungen
einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der
Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutzen, Rauchabzugsklappen in den
Treppenhäusern, Rauchwarnmelder, etc.; 7. Wahrnehmung und Sicherstellung der der AG
obliegenden Verkehrssicherungspflichten; 8. Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden
Fällen, wie Rohrbruch, Brand oder Sturmschäden sowie Schadensmeldung an die Versicherung
bei versicherten Schäden am Vertragsgegenstand; 9. Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln
und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für die übernommenen Objekte;
10. Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen im Zuge von Wohnungswechseln. Die AN
ist - soweit nicht eine gesonderte Auftragsvergabe nach vergaberechtlichen Bestimmungen
erfolgen muss - zu folgenden kaufmännischen Verwaltungsdienstleistungen berechtigt
und verpflichtet: 1. Erstellung eines Jahresabschlusses bis spätestens 31.05 des Folgejahres.
2. Einrichtung einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung,
insbesondere a) Führen und Abrechnen von • Mieterkonten; • Einnahmekonten für Erträge;
• Ausgabekonten je Kostenart; • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden bis zur
Erstattung der verauslagten Beträge. b) Buchen der Bankbewegungen für die Mietzahlungen
und Abrechnungsergebnisse. c) Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen. d) Veranlassung
der jährlichen Ablesung des Wärme- und Wasserverbrauchs; Meldung der Gesamtheitskosten
an das beauftragte Service-Unternehmen (Minol, Techem, Energiemanager); Einbuchen
der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkonten je Objekt und Wohnung in die Nebenkostenabrechnung.
e) Erstellung der Nebenkostenabrechnung, bestehend aus einer Gesamtabrechnung über
die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben und einer Aufteilung des Abrechnungsergebnisses
(Einzelabrechnungen) und zwar - soweit die Anlage zentral beheizt und/oder mit Warmwasser
versorgt wird - unter Einbeziehung der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, sowie
Anforderung und Einziehung der sich aus der Abrechnung ergebenden Fehlbeträge und
Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenden Guthaben. Die Erstellung
der Nebenkostenabrechnung hat bis zum 31.05 des Folgejahres zu erfolgen. Unverschuldete
Verspätungen bei den NK-Abrechnungen (fehlende Belege u. ä.) gehen nicht zu Lasten
des AN. 3. Wahrnehmung der Rechte und Pflichten gegenüber den Mietern. Insbesondere
• Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Mietverträgen; • Abschluss von
Vereinbarungen über Kautionen sowie deren Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung;
• Durchführung von Mietänderungen nach Maßgabe gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen
in Abstimmung mit der AG; • Ermittlung und Abrechnung der Betriebskosten nach den
mietrechtlichen und vertraglichen Bestimmungen; • Durchführung des Mietinkassos sowie
des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs. Die Einleitung
gerichtlicher Maßnahmen ist hiervon nicht umfasst; • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs;
• Überwachung der Einhaltung der Hausordnung. 4. Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten
gegenüber Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten einschließlich
des Zahlungsverkehrs. 5. Abschluss, Änderung und Kündigung aller notwendigen Versicherungen,
einschließlich der Abwicklung dieser Vertragsverhältnisse nach vorheriger Abstimmung
mit der AG. 6. Abschluss, Änderung und Kündigung aller für die Bewirtschaftung notwendigen
Verträge, nach vorheriger Abstimmung mit der AG. 7. Mieterwechsel (Mietersuche, Werbung
etc.) Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen,
auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird.