Beschreibung: 5.1.9.2.1) Schlüsselpersonal Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung
der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter
[PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten)
und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal
Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot
verpflichtend vorzulegen. 5.1.9.2.2) Referenzen des Bewerbers Nachweis geeigneter
Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen,
die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise
den anstehenden Aufgaben entsprechen. Referenzen können entweder vom Bewerber selbst
(bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen
Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht
werden. Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch
im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten
der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner
u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen
und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene
Leistungen/Leistungsphasen). Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden
Mindestreferenzen und weiteren, fakultativen Referenzen. Mindestreferenzen sind in
besonderem Maße geeignet, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum
des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien
nachzuweisen. Sie werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können
zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben beschreibende Darstellungen auf maximal
zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen
dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation. Geeignete Referenzen
gemäß Formular „Auswahlkriterien“: Ref. 1, Mindest-Referenz (obligatorisch): Technische
Ausrüstung für ein Verwaltungsgebäude (Baujahr vor ca. 1960). Fachplanung Technische
Ausrüstung n. § 55 HOAI für AG 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen, mind.: LP 2 bis
8, Honorarzone II, Nutzfläche ≥ 800 m². Zusatzpunkte wenn: - Gesamte Erneuerung Leitungsnetz
Wasser - Gesamte Erneuerung sanitäre Einrichtungen Ref. 2, Mindest-Referenz (obligatorisch):
Technische Ausrüstung für ein Verwaltungsgebäude (Baujahr vor ca. 1960). Fachplanung
Technische Ausrüstung n. § 55 HOAI für AG 2 Wärmeversorgung, mind.: LP 2 bis 8, Honorarzone
II, Nutzfläche ≥ 800 m². Zusatzpunkte wenn: - Wärmeversorgung über Fernwärme - Erneuerung
gesamtes Rohrleitungsnetz ab Verteiler Ref. 3, Mindest-Referenz (obligatorisch): Technische
Ausrüstung für ein Verwaltungsgebäude (Baujahr vor ca. 1960). Fachplanung Technische
Ausrüstung n. § 55 HOAI für AG 3 Lufttechnische Anlagen, mind.: LP 2 bis 8, Honorarzone
III, Nutzfläche ≥ 800 m². Zusatzpunkte wenn: - Einbau einer Kühlung in Büroräume oder
Technikräume (z.B. EDV) - Einbau Lüftung in innenliegende Räume Ref. 4, Mindest-Referenz
(obligatorisch): Technische Ausrüstung für ein Verwaltungsgebäude (Baujahr vor ca.
1960). Fachplanung Technische Ausrüstung n. § 55 HOAI für AG 4 Starkstromanlagen und
AG5 Fernmelde-/ informationstechnische Anlagen, mind. Grundlegende Erneuerung Niederspannungsinstallation
(Verteiler und Netz) mind.: LP 2 bis 8, Honorarzone II, Nutzfläche ≥ 800 m². Zusatzpunkte,
wenn: - Erneuerung EDV-Installation für gesicherte und schnelle Datenübertragung z.B.
Einbau Glasfaserverbindungen - Einbau oder Erneuerung/Ertüchtigung einer Brandmeldeanlage
Ref. 5, Mindest-Referenz (obligatorisch): Technische Ausrüstung für ein Verwaltungsgebäude.
Fachplanung Technische Ausrüstung n. § 55 HOAI für AG 6 Förderanlagen, mind.: LP 2
bis 8, Honorarzone II. Zusatzpunkte, wenn mit: - Erneuerung einer Bestandsanlage.
- Brandfallsteuerung. Anhand der genannten Auswahlkriterien werden die Bewerber ausgewählt,
die in der zweiten Stufe des Verfahrens zum Angebot aufgefordert werden sollen. 5.1.9.2.3)
Referenzen Schlüsselpersonal (Vorlage erst mit Angebot) Nachweise geeigneter Referenzen
des Schlüsselpersonals (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) nach § 46
(3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden
Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und in den
Zuschlagskriterien gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT
einzureichen. 5.1.9.2.4) Qualitätssicherung Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3)
Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick
auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue,
Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung
einer Zertifizierungsstelle).