Beschreibung: Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner;
Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl.
Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung
des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Gewerbeanmeldung
sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.- Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen sowie
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen.- Angabe, dass nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb
der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),Unterschlagung
(§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug (§264
StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren
(§283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung
(§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang
mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.Erklärung, dass der Bieter
in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden
ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.- Angaben zur Registereintragung.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, legen auf gesondertes Verlangen
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vor.