Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - A565, Bau- und Fertigungsüberwachung sowie Bauoberleitung für Instandsetzung Rheinbrücke Bonn-Nord

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: A565, Bau- und Fertigungsüberwachung sowie Bauoberleitung für Instandsetzung Rheinbrücke Bonn-Nord
Beschreibung: A 565, Bau- u. Fertigungsüberwachung zu BV 45-23-0078
Kennung des Verfahrens: e676933e-c616-4b90-9d97-51a887b0d413
Interne Kennung: 45-23-5065
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71500000Dienstleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Deutz-Kalker-Str.18-26
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: A 565
Stadt: Bonn
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen. Offenes Verfahren: Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen: - Angebotsschreiben -EU Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 -Leistungsverzeichnis (Kurztext-/Preisverzeichnis) sowie elekt. Angebotsdatei DA 84 GAEB 90 - Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage , Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen) sowie die ausgefüllten Referenzlisten in der Anlage. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für alle geforderten Personen zwingend erforderlich. - Liste der Projektverantwortlichen Folgende Unterlagen sind mit den Vergabeunterlagen, soweit zutreffend, einzureichen: - Erklärung Bewerbergemeinschaft - EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer - Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Folgende Unterlagen sind nur einzureichen, wenn vorhanden und nicht älter als drei Jahre: - Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Konkurs: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
Korruption: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vergleichsverfahren: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben,- dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Angaben,- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Angaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben,- dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. - ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: A565, Bau- und Fertigungsüberwachung sowie Bauoberleitung für Instandsetzung Rheinbrücke Bonn-Nord
Beschreibung: Ausschgeschrieben sind Ingenieurleistungen ( in Anlehnung an die HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke der Leistungsphase 8) für eine Bauleistung, die Instandhaltungsmaßnahmen der Rheinbrücke Bonn-Nord beinhaltet.Gefordert ist die Koordination durch eine Bauoberleitung und die Stellung von örtlicher Bauüberwachung sowie Fertigungsüberwachung für die Abwicklung des Bauvertrags 45-23-0078 in Baubetriebsform 2 . Die Bau-/Fertigungsüberwachung hat zwingend Erschwernisse zu beachten. Der Beginn der Ausführung ist frühestens am 1.4.2024 und läuft ein Jahr.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71500000Dienstleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Deutz-Kalker-Str.18-26
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50679
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: A 565
Stadt: Bonn
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2025-04-01+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe EU- Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Vergabeunterlagen (EzE) vorzunehmen. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckung für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio.€ und für sonstige Schäden ( Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist. Des weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.(§45 (4) Nr.2 VgV
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden folgende Angaben gefordert. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Die erforderlichen Personen (hier für Baubetriebsform 2) sind auch in die "Liste der Projektverantwortlichen des AN (10009)" einzutragen. Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke Qualitätsanforderungen für das zur Bauüberwachung eingesetzte Personal: - Benannt werden müssen mind. 2 Mitarbeiter/innen inklusiv einer Stellvertretung, die maßgeblich die Leistung von 8.00 Uhr bis 18:00Uhr pro Werktag (Montag bis Samstag) erbringen (in einer 40 Stundenwoche) jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen (oder vergleichbar) mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich örtliche Bauüberwachung. - Nachweis von einem Referenzprojekt einer Neu-und/oder Ausbau bzw. Grundhafte Sanierung von gleichartigen Referenzprojekten für vergleichbare Brückenbauwerke im Fernstraßenbau - Die Eignung der Mitarbeiter ist vom Bieter mit Kompetenzprofilen/Vita sowie Referenzen ab dem 1.1.2012 für öffentliche Auftraggeber nachzuweisen (wie Kompetenzprofile/Vita und Referenzlisten A1.1.1 + A1.1.3). Fertigungsüberwachung Qualitätsanforderungen für die zur Fertigungsüberwachung eingesetzte Personal: - Benannt werden müssen mind. 2 Mitarbeiter/innen inklusiv einer Stellvertretung die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau (oder vergleichbar) im Bereich Fertigungsüberwachung im Stahlbau. - Es ist die Bereitschaft von einem/r Fertigungsüberwacher/in von 5 Stunden an zwei Tagen pro Wochen (6 Werktage) sicherzustellen. - Für die Überwachung der Schweißarbeiten gelten die Anforderungen gemäß ZTV-Ing, Teil4 Abschnitt1 sowie Ziffer 4. Entsprechende Qualifikationsnachweise sind beizulegen. - Für die Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten gelten die Anforderungen gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, Ziffer E2.2 und E2.3.Entsprechende Qualifikationsnachweise sind beizulegen. -Die Eignung der Mitarbeiter/innen ist vom Bieter mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen (wie Kompetenzprofile/Vita und Referenzlisten A 1.1.2 + A1.1.4). Bei der Bau-/Fertigungsüberwachung ist zwingend zu beachten Erschwernisse: -Die Überwachungsarbeiten finden auch in Bereichen statt, wo Taubenkot vorhanden sein kann -Arbeiten über fließendem Gewässer (Gerüst zur Bearbeitung der Fahrbahnunterschicht) -Arbeiten und Begehung in und von beengten und dunklen Räumen/Anlagen - Arbeiten mit Atemmaske und Schutzbegleitung (ist einzukalkulieren für das Betreten der S/W-Anlage) Bezüglich der Schadstoffe der Korrosionsschutzbeschichtung sind folgende Regelwerke zwingend zu beachten und die entsprechenden gesundheitlichen Voruntersuchungen und fortlaufende Kontrollen einzuhalten: Für die Schwarz-Weiß-Bereiche: - TRGS 505 "Blei", - TRGS 524 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" - TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen". § 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Der Bieter muss mindestens ein vergleichbares Projekt in geeigneter Form mit aussagekräftigen Unterlagen vorweisen können. -Koordination von Bau-/Fertigungsüberwachung (gemäß HOAI OP Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8) im Leistungszeitraum ab dem 1.1.2018 für vergleichbare Brückenbauwerke im Fernstraßenbau für einen öffentlichen Auftraggeber. (Referenz darf auch mehrfach genannt werden.) § 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Bauoberleitung Ingenieurbauwerke Qualitätsanforderung für die Oberbauleitung -benannt werden muss mind. ein/e Mitarbeiter/in, der/die maßgeblich die Leistung erbringt jeweils mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau (oder vergleichbar) im Bereich Bau-/Fertigungsüberwachung im Stahlbau. (Aufgabenbereich: Unterstützung Projektleiter) -Die Eignung der/s Mitarbeiters/in ist vom Bieter mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen mit Referenzen ab dem 1.1.2012 (wie Kompetenzprofile/Vita und Referenzliste A3). -Nachweis von einem Referenzprojekt, das die Koordinierung von Bau-/Fertigungsüberwachung einer Neu-und/oder Ausbau- bzw. Grundhafte Sanierungsmaßnahme (gemäß HOAI OP Ingenieurbauwerke Leistungsphase 8) an vergleichbaren Brückenbauwerke im Fernstraßenbau für einen öffentlichen Auftragnehmer beinhaltet. -Aus Gründen der Qualitätssicherung ist eine Funktionstrennung zwischen Bauoberleitung und Bauüberwachung zwingend erforderlich. Personen, die bereits für andere Tätigkeiten verantwortlich sind, dürfen hier nicht doppelt benannt werden. § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden folgende Angaben gefordert: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. -Der Unterauftragnehmer muss die geforderte Referenz für die übernommenen Leistungen nachweisen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-11+01:0009:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 63DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung der Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-11+01:0009:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
8. Organisationen
8.1 ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Hansastraße 2
Stadt: Krefeld
Postleitzahl: 47799
Land, Gliederung (NUTS): Krefeld, Kreisfreie Stadt(DEA14)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 21518190
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Profil des Erwerbers: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cb969153-2518-4594-b901-ade24ffe4796-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Auf Grund eine Bieterfragen wurden weitere Unteralgen zur Verfügung gestellt.
10.1 Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e46100ae-56eb-469a-9ba9-28b6bd07bc1f- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-06+01:0011:44:45+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00742030-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 236/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-07Z

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