Zusätzliche Informationen: 1. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern
anhand der Eignungskriterien zu 2 ("Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit")
und 3 ("Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") nach Maßgabe der Ziffer 2 eine
Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe eines Angebotes
und zu Verhandlungen auffordern. Bieter erhalten die Gelegenheit, die Vergabeunterlagen
durch Optimierungsvorschläge mit zu gestalten. Nach Abschluss der Gespräche stellt
der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung, auf deren
Grundlage das Angebot abzugeben ist. 2. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber
beziehungsweise Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: Stufe 1: Formelle Prüfung
des Teilnahmeantrags, Stufe 2: Überprüfung der Eignung des Bewerbers beziehungsweise
der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
Stufe 3: Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber
wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber beziehungsweise Bewerbergemeinschaften
auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält
sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen
erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der
Auftraggeber bewertet die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeit)
sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) in einem Verhältnis
30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Maßgeblich sind die im Rahmen der Eignungskriterien
2 ("Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit") und 3 ("Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit") genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem
relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Je
mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte
erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den unter Beschreibung
der Beschaffung und dem Eignungskriterium 3 ("Technische und berufliche Leistungsfähigkeit")
genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst
viele der genannten Merkmale/ Besonderheiten umfasst. Die Gesamtbewertung erfolgt
pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen
Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um
Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. 3. Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer
für einzelne Gewerke sind in der Regel zulässig. 4. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber
sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig.
5. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren(zum Beispiel
über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer
BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation
als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig
ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss
zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch
vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, zum Beispiel weil der jeweilige Teilnehmer
zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit
nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen
Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 6. Die Bildung von
BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung
der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe
bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur
bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist
eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung
vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung
des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese
Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 7.
Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 11 Absatz 3 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass
er auf der Vergabeplattform die gegenwärtig vorhandenen Informationen zusammengetragen
hat. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen
des § 11 Absatz 3 EU VOB/A Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen
an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu
konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht
fest. 8. Die Bewerber sollten die im Vergabeportal hinterlegten Vordrucke für ihre
nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden.