Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung
in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer
(soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
mindestens 3 Referenzaufträge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet
ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, nachweisen. Zu jedem Referenzprojekt
sind folgende Angaben/ Beschreibungen zu machen: - Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer,
PLZ, Ort), - Art des Objektes, - Nutzung des Objektes, - Auftragsgegenstand, - Wert
der erbrachten Leistung - Anzahl und Anteil des selbst eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
- Anzahl und Anteil des von Unterauftragsnehmer eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
- Angaben zum Unterauftragnehmer (Name, Anschrift, Ansprechpartner), - Leistungsbeginn
und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
- Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und
Telefonnummer Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
für vergleichbare Einrichtungen/Objekte in einem vergleichbaren Umfang hinsichtlich
der vorgenannten Kriterien erbracht wurden. Vergleichbare Objekte sind z.B. Behörden,
Kliniken und Krankenhäuser. Der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss
mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen,
wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag
der EU-Bekanntmachung) erbracht werden. Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit können
mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit es sich jeweils um vergleichbare
Objekte handelt. Sollte daher z.B. der Wert der erbrachten Leistung oder die Anzahl
des selbst eingesetzten Personals nicht mit der hiesigen Ausschreibung vergleichbar
sein, können mehrere kleine Referenzen zu einer großen Referenz gebündelt werden (diese
zählt dann als eine vergleichbare Referenz). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen,
wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung
ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung
des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen,
außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.