Deutschland - Dienstleistungen in der Forstwirtschaft - Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfale

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfale
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Kennung des Verfahrens: bb555f26-e886-4a00-a9b8-4c9f94273e59
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77200000Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77000000Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77211500Baumpflege
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77230000Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk HofginsbergZum Hohlseifen 12
Stadt: Hilchenbach
Postleitzahl: 57271
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk ElberndorfElberndorf 2
Stadt: Erndtebrück
Postleitzahl: 57339
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk LahnhofAm Gerkenstein 37
Stadt: Winterberg-Neuastenberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis(DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y19W38GWM Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden. Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren. Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen. Hinweis Formulare: Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können. Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern). Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme . Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Hofginsberg
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Interne Kennung: 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77200000Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77000000Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77211500Baumpflege
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77230000Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk HofginsbergZum Hohlseifen 12
Stadt: Hilchenbach
Postleitzahl: 57271
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk ElberndorfElberndorf 2
Stadt: Erndtebrück
Postleitzahl: 57339
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk LahnhofAm Gerkenstein 37
Stadt: Winterberg-Neuastenberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis(DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15+01:00
Enddatum: 2025-02-14+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor (max. 14.02.2028). Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überstiegen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei einem evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher der Herbst / Winter 2024, 2025, 2026 oder 2027.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe sind ausschließlich die durch Wald und Holz NRW zur Verfügung gestellten Preisblätter zu nutzen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung. Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW, insbesondere der Anlage 5 - Bestandespflege, zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat in diesem Vergabeverfahren neben der zuvor benannten Bewerbererklärung keine zusätzlichen Zertifikate mit Angebotsabgabe vorzulegen. Dieses ist entbehrlich bei Ausführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte/-bringung. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Sofern das Unternehmen keinem Tarifvertrag angehört, ist der Nachweis der Zahlung des Mindestlohns ausschlaggebend. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, verwiesen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Bitte beachten Sie hier insbesondere die Anlage 5 zur AGB Forst NRW - Qualitätsstandards Bestandespflege: 1. Bestandespfleglichkeit und Arbeitsqualität Die Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der waldbaulichen Zielsetzung nach Maßgabe und Anweisung der Revierleitung (Arbeitsauftrag). Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Die Arbeiten erfolgen boden- und bestandespfleglich. Flächiges Befahren ist verboten. Ausgewiesene Fahrwege, Maschinenwege und Rückegassen dürfen nicht verlassen werden. Eine Stichgassenbefahrung ist nicht zulässig. Die dauerhafte technische Befahrbarkeit der Gassen ist zu erhalten. Bei einer kritischen Gleisbildung (Spurentiefe > 30 cm) auf mehr als 20% der Gassen sind die Arbeiten einzustellen. Offensichtlich für den AN erkennbare Habitatbäume (z.B. mit Vogelbruten) sind nicht zu entnehmen. Bestandesschäden, wie Rinden- und Schnittverletzungen, am verbleibenden Bestand sind zu vermeiden. Anfallender Schlagabraum ist kleinzuschneiden und auf den Boden zu drücken. Die Kronen des verbleibenden Bestandes dürfen nicht durch Astmaterial bzw. Schlagabraum beeinträchtigt werden. Ggf. auftretende Hiebsschäden sind unverzüglich zu beseitigen. 2. Arbeitsmittel und -verfahren Zweitaktgetriebene Kleinmaschinen, wie Motorsägen, sind mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) zu betreiben. Für Verlustschmierungen, insbesondere für die Kettenschmierung von Motorsägen und Spacern, dürfen ausschließlich biologisch schnell abbaubare Öle verwendet werden. Beim Betanken motorgetriebener Arbeitsgeräte sind Kanister mit Füllstoppeinrichtung zu verwenden. In Hydraulikanlagen sind nur biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle zu verwenden. Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Gegen Ölaustritt sind ausreichend dimensionierte Notfallhilfsmittel und -materialien (Havariesets) mitzuführen und im Schadensfall einzusetzen. Mitzuführen sind: Faltwanne, Saugtücher, Vlies, alternativ Tasche und geeignetes Werkzeug, Verschlüsse für abgerissene Hydraulikleitungen, geeignetes Werkzeug, Ölbindemittel, Schaufel und Plastiksäcke zur Aufnahme von ölgetränkten Bindemitteln, Tüchern und Bodenbestandteilen. Es ist ein ausreichend dimensionierter, geprüfter Feuerlöscher mitzuführen. Der AN hat sicherzustellen, dass die jeweils gültigen Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Der AN hat durch entsprechende technische und/oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Alleinarbeit bei gefährlichen Tätigkeiten gemäß UVV-Forsten durchgeführt wird. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen (i.d.R. KWF-geprüft). Das Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Gefahrstoffe ist mitzuführen. Der Arbeitsbereich ist ausreichend abzusichern. Nach Abschluss der Arbeiten sind, falls erforderlich, die benutzten Wege von Schlagabraum freizuräumen sowie Gräben und Durchlässe zu öffnen und, falls vom AN zu verantworten, entstandene Schäden zu beseitigen. Weiteres siehe AGB Forst NRW.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Preisblatt / Angebotsblatt Los 1 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 2 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 3 - 324_EU_Angebotsschreiben - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: s. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor (max. 14.02.2028). Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überstiegen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer NRW
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wald und Holz NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wald und Holz NRW
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Elberndorf
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Interne Kennung: 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77200000Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77000000Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77211500Baumpflege
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77230000Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk HofginsbergZum Hohlseifen 12
Stadt: Hilchenbach
Postleitzahl: 57271
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk ElberndorfElberndorf 2
Stadt: Erndtebrück
Postleitzahl: 57339
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk LahnhofAm Gerkenstein 37
Stadt: Winterberg-Neuastenberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis(DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15+01:00
Enddatum: 2025-02-14+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor (max. 14.02.2028). Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überstiegen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei einem evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher der Herbst / Winter 2024, 2025, 2026 oder 2027.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe sind ausschließlich die durch Wald und Holz NRW zur Verfügung gestellten Preisblätter zu nutzen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung. Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW, insbesondere der Anlage 5 - Bestandespflege, zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat in diesem Vergabeverfahren neben der zuvor benannten Bewerbererklärung keine zusätzlichen Zertifikate mit Angebotsabgabe vorzulegen. Dieses ist entbehrlich bei Ausführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte/-bringung. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Sofern das Unternehmen keinem Tarifvertrag angehört, ist der Nachweis der Zahlung des Mindestlohns ausschlaggebend. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, verwiesen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Bitte beachten Sie hier insbesondere die Anlage 5 zur AGB Forst NRW - Qualitätsstandards Bestandespflege: 1. Bestandespfleglichkeit und Arbeitsqualität Die Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der waldbaulichen Zielsetzung nach Maßgabe und Anweisung der Revierleitung (Arbeitsauftrag). Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Die Arbeiten erfolgen boden- und bestandespfleglich. Flächiges Befahren ist verboten. Ausgewiesene Fahrwege, Maschinenwege und Rückegassen dürfen nicht verlassen werden. Eine Stichgassenbefahrung ist nicht zulässig. Die dauerhafte technische Befahrbarkeit der Gassen ist zu erhalten. Bei einer kritischen Gleisbildung (Spurentiefe > 30 cm) auf mehr als 20% der Gassen sind die Arbeiten einzustellen. Offensichtlich für den AN erkennbare Habitatbäume (z.B. mit Vogelbruten) sind nicht zu entnehmen. Bestandesschäden, wie Rinden- und Schnittverletzungen, am verbleibenden Bestand sind zu vermeiden. Anfallender Schlagabraum ist kleinzuschneiden und auf den Boden zu drücken. Die Kronen des verbleibenden Bestandes dürfen nicht durch Astmaterial bzw. Schlagabraum beeinträchtigt werden. Ggf. auftretende Hiebsschäden sind unverzüglich zu beseitigen. 2. Arbeitsmittel und -verfahren Zweitaktgetriebene Kleinmaschinen, wie Motorsägen, sind mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) zu betreiben. Für Verlustschmierungen, insbesondere für die Kettenschmierung von Motorsägen und Spacern, dürfen ausschließlich biologisch schnell abbaubare Öle verwendet werden. Beim Betanken motorgetriebener Arbeitsgeräte sind Kanister mit Füllstoppeinrichtung zu verwenden. In Hydraulikanlagen sind nur biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle zu verwenden. Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Gegen Ölaustritt sind ausreichend dimensionierte Notfallhilfsmittel und -materialien (Havariesets) mitzuführen und im Schadensfall einzusetzen. Mitzuführen sind: Faltwanne, Saugtücher, Vlies, alternativ Tasche und geeignetes Werkzeug, Verschlüsse für abgerissene Hydraulikleitungen, geeignetes Werkzeug, Ölbindemittel, Schaufel und Plastiksäcke zur Aufnahme von ölgetränkten Bindemitteln, Tüchern und Bodenbestandteilen. Es ist ein ausreichend dimensionierter, geprüfter Feuerlöscher mitzuführen. Der AN hat sicherzustellen, dass die jeweils gültigen Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Der AN hat durch entsprechende technische und/oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Alleinarbeit bei gefährlichen Tätigkeiten gemäß UVV-Forsten durchgeführt wird. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen (i.d.R. KWF-geprüft). Das Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Gefahrstoffe ist mitzuführen. Der Arbeitsbereich ist ausreichend abzusichern. Nach Abschluss der Arbeiten sind, falls erforderlich, die benutzten Wege von Schlagabraum freizuräumen sowie Gräben und Durchlässe zu öffnen und, falls vom AN zu verantworten, entstandene Schäden zu beseitigen. Weiteres siehe AGB Forst NRW.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Preisblatt / Angebotsblatt Los 1 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 2 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 3 - 324_EU_Angebotsschreiben - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: s. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor (max. 14.02.2028). Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überstiegen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer NRW
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wald und Holz NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wald und Holz NRW
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen im Forstbetriebsbezirk Lahnhof
Beschreibung: Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.
Interne Kennung: 3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77200000Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77000000Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77211500Baumpflege
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77230000Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk HofginsbergZum Hohlseifen 12
Stadt: Hilchenbach
Postleitzahl: 57271
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk ElberndorfElberndorf 2
Stadt: Erndtebrück
Postleitzahl: 57339
Land, Gliederung (NUTS): Siegen-Wittgenstein(DEA5A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Forstbetriebsbezirk LahnhofAm Gerkenstein 37
Stadt: Winterberg-Neuastenberg
Postleitzahl: 59955
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis(DEA57)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15+01:00
Enddatum: 2025-02-14+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor (max. 14.02.2028). Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überstiegen.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei einem evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher der Herbst / Winter 2024, 2025, 2026 oder 2027.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Auszug aus der AGB Forst NRW Punkt 3.5 "Eingesetzte Arbeitsmittel und -verfahren": "Die eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren müssen insbesondere unter Berücksichtigung der Unfallverhütung, des Umweltschutzes sowie der Bestandespfleglichkeit geeignet sein. Die eingesetzten Rückemaschinen mit Seilwinde verfügen über ein durch den Unfallversicherungsträger anerkanntes Notrufsystem. Der AN setzt nur Maschinen und Geräte ein, die den gesetzlichen Vorgaben, den Kriterien der Ausschreibung bzw. den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Bei Einsatz von Arbeitsmaschinen sind für den Fall von Havarien geeignete Arbeitsmittel gegen Ölaustritt wie z. B. Auffangwannen und Bindemittel in ausreichender Dimensionierung mitzuführen. Weiteres regeln die Qualitätsstandards der speziellen Maßnahmenbereiche."
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben. Zur Angebotsabgabe sind ausschließlich die durch Wald und Holz NRW zur Verfügung gestellten Preisblätter zu nutzen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung. Besondere Anforderungen an die Eignung sind der AGB Forst NRW, insbesondere der Anlage 5 - Bestandespflege, zu entnehmen und anhand der Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Bieter hat in diesem Vergabeverfahren neben der zuvor benannten Bewerbererklärung keine zusätzlichen Zertifikate mit Angebotsabgabe vorzulegen. Dieses ist entbehrlich bei Ausführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte/-bringung. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Sofern das Unternehmen keinem Tarifvertrag angehört, ist der Nachweis der Zahlung des Mindestlohns ausschlaggebend. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, verwiesen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung. Bitte beachten Sie hier insbesondere die Anlage 5 zur AGB Forst NRW - Qualitätsstandards Bestandespflege: 1. Bestandespfleglichkeit und Arbeitsqualität Die Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der waldbaulichen Zielsetzung nach Maßgabe und Anweisung der Revierleitung (Arbeitsauftrag). Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Die Arbeiten erfolgen boden- und bestandespfleglich. Flächiges Befahren ist verboten. Ausgewiesene Fahrwege, Maschinenwege und Rückegassen dürfen nicht verlassen werden. Eine Stichgassenbefahrung ist nicht zulässig. Die dauerhafte technische Befahrbarkeit der Gassen ist zu erhalten. Bei einer kritischen Gleisbildung (Spurentiefe > 30 cm) auf mehr als 20% der Gassen sind die Arbeiten einzustellen. Offensichtlich für den AN erkennbare Habitatbäume (z.B. mit Vogelbruten) sind nicht zu entnehmen. Bestandesschäden, wie Rinden- und Schnittverletzungen, am verbleibenden Bestand sind zu vermeiden. Anfallender Schlagabraum ist kleinzuschneiden und auf den Boden zu drücken. Die Kronen des verbleibenden Bestandes dürfen nicht durch Astmaterial bzw. Schlagabraum beeinträchtigt werden. Ggf. auftretende Hiebsschäden sind unverzüglich zu beseitigen. 2. Arbeitsmittel und -verfahren Zweitaktgetriebene Kleinmaschinen, wie Motorsägen, sind mit Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) zu betreiben. Für Verlustschmierungen, insbesondere für die Kettenschmierung von Motorsägen und Spacern, dürfen ausschließlich biologisch schnell abbaubare Öle verwendet werden. Beim Betanken motorgetriebener Arbeitsgeräte sind Kanister mit Füllstoppeinrichtung zu verwenden. In Hydraulikanlagen sind nur biologisch schnell abbaubare Hydrauliköle zu verwenden. Bei Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen: Gegen Ölaustritt sind ausreichend dimensionierte Notfallhilfsmittel und -materialien (Havariesets) mitzuführen und im Schadensfall einzusetzen. Mitzuführen sind: Faltwanne, Saugtücher, Vlies, alternativ Tasche und geeignetes Werkzeug, Verschlüsse für abgerissene Hydraulikleitungen, geeignetes Werkzeug, Ölbindemittel, Schaufel und Plastiksäcke zur Aufnahme von ölgetränkten Bindemitteln, Tüchern und Bodenbestandteilen. Es ist ein ausreichend dimensionierter, geprüfter Feuerlöscher mitzuführen. Der AN hat sicherzustellen, dass die jeweils gültigen Regelungen zum Arbeitsschutz eingehalten werden. Der AN hat durch entsprechende technische und/oder arbeitsorganisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Alleinarbeit bei gefährlichen Tätigkeiten gemäß UVV-Forsten durchgeführt wird. Es dürfen nur Maschinen eingesetzt werden, die den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen (i.d.R. KWF-geprüft). Das Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Gefahrstoffe ist mitzuführen. Der Arbeitsbereich ist ausreichend abzusichern. Nach Abschluss der Arbeiten sind, falls erforderlich, die benutzten Wege von Schlagabraum freizuräumen sowie Gräben und Durchlässe zu öffnen und, falls vom AN zu verantworten, entstandene Schäden zu beseitigen. Weiteres siehe AGB Forst NRW.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 36DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-10+01:0010:00:00+01:00
Ort: Münster
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - Preisblatt / Angebotsblatt Los 1 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 2 - Preisblatt / Angebotsblatt Los 3 - 324_EU_Angebotsschreiben - 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe - 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket - Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: s. Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 15.02.2024 und endet mit Ablauf des 14.02.2025. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor (max. 14.02.2028). Eine Laufzeit von vier Jahren wird somit nicht überstiegen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer NRW
Überprüfungsstelle: Vergabekammer NRW
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wald und Holz NRW
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wald und Holz NRW
8. Organisationen
8.1 ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Registrierungsnummer: DE 814373933
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Profil des Erwerbers: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Registrierungsnummer: DE 814373933
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1 ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Registrierungsnummer: DE 814373933
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ff1c0828-b755-4f64-a52d-f537cf84c082- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-08+01:0010:53:28+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00749308-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-11Z

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