Beschreibung: Mit dem Angebot abzugeben ist: 1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren
vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. 2. Erklärung, dass die für die Ausführung
der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 3. Verzeichnis der
Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Mit dem Angebot außerdem einzureichen sind:
4. Entgegen der Anforderung gem. Eigenerklärung zur Eignung 124 "Angaben zu Leistungen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind" (VHB Formular 124 Seite 1 unten)
wird gefordert: Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen mit den entsprechenden
Angaben gemäß Formular 124 -Art der ausgeführten Leistung; -Auftragssumme; -Ausführungszeitraum;
-stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; -Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; -stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich
eventueller Besonderheiten der Ausführung; -Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau,
komplett Ersatzneubau, Teilersatzneubau); -Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); -ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; -Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung An die Referenz werden folgende Mindestkriterien gestellt: - Straßenbrücke
über mind. 2-gleisige, elektrifizierte und während den Arbeiten unter Betrieb befindlichen
DB-Strecke - Fertigstellung/Abgeschlossen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (31.10.2018
bis 31.10.2023). Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die belegte Abnahme (z.B.
durch ein Abnahmeprotokoll) erfolgt ist. Ebenfalls als abgeschlossen gelten Referenzen,
die bis zur genannten Fertigungsfrist im Wesentlichen fertig gestellt sind. Als Wesentlich
fertig gilt das Brückenbauwerk, wenn eine Teilabnahme erfolgt ist und die Brücke bereits
für den Verkehr freigeben ist (Teilinbetriebnahme) und nur noch unwesentliche Restarbeiten
ausstehen. - Leistungserbringung unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher
deutscher Auftraggeber Weisen die eingereichten Referenzen die zuvor genannten Mindestkriterien
nicht auf, wird das Angebot ausgeschlossen. 5. Referenzen und Lebensläufe des leitenden
Personals (Oberbauleiter, Bauleiter, Polier), die für die Abwicklung des Projekts
eingesetzt werden 6. Eigenerklärung, dass die im Zusammenhang mit den Arbeiten eingesetzten
technischen Fachkräfte über folgende Qualifikation verfügen: - Zulassung gem. Anhang
I Nr. 2.4.2 Abs. 3 und 4 GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) - Fachkundenachweis/Bescheinigung
gemäß TRGS 517 , Ziff. 2.11 iVm Anlage 4 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 517 -
Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten
Gemischen und Erzeugnissen) - Sachkundenachweis gemäß TRGS 519, Ziff. 2.7 (Technische
Regeln für Gefahrstoffe 519 - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten)
- Sachkundenachweis gem. DGUV Regel 101-004, Ziff. 5.2 /TRGS 524 für den Aufsichtsführenden
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Regel 101-004 - Kontaminierte Bereiche Technische
Regeln für Gefahrstoffe 524 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen)
- Gültige Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) für
die Ausführungsklasse EXC 2 und EXC 3 (Nachunternehmer) - Eigenerklärung über den
Einsatz einer "Fachkraft für Straßenmarkierungen" gem. ZTV M 13 Ziffer 10 - Abfallnachweisverfahren
(eANV): Die mit der Entsorgung von gefährlichen Abfällen beteiligten Unternehmen müssen
bei der zentralen Koordinationsstelle des Bundes (ZKS) registriert sein. Es sind Bestätigungen
über die Registrierung bei der zentralen Koordinierungsstelle des Bundes (ZKS) vorzulegen.
- Kampfmittelsondierung: Zulassung der Firma nach § 7 SprengG Alle unter Nr. 6 gelisteten
Forderungen / Nachweise / Qualifikationen etc. sind mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen
Arbeitsbeginn dem AG unaufgefordert zu übergeben. Die unter Nr. 6. gelisteten Forderungen
/ Nachweise / Qualifikationen etc. haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der
AG behält sich vor auch weitere Forderungen/Nachweise etc., die in den vertraglich
vereinbarten Unterlagen enthalten sind und für die Arbeiten erforderlich sind, vor
Arbeitsbeginn einzufordern. Hinweis: In Bezug auf die Nr. 6 ist die Eigenerklärung
mit dem entsprechenden Formular (,,Formular Eigenerklärung zur Eignung'') zu erbringen,
welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Fortsetzung siehe Zusätzliche Informationen
(BT-772)