Beschreibung: - Zusicherung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für
die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A) - managed bandwidth Bieter: Beifügen
einer Produktbeschreibungen der managed bandwidth Produkte, aus denen die angebotenen
Bandbreiten sowie die technischen Leistungsmerkmale der geforderten Verbindungen hervorgehen.
(A) - managed bandwidth und/oder dark fiber Bieter: Benennung von zwei Referenzkunden,
bei denen die geforderten Verbindungsarten im Einsatz sind. (A) - managed bandwidth
und/oder dark fiber Bieter: Angabe des Versorgungsgebietes des Bieters, in dem er
die geforderten Verbindungen bereitstellen kann. (A) - Einverständniserklärung, an
regelmäßigen Status-Meetings gemäß Rahmenvereinbarung teilzunehmen. (A) - Verpflichtung,
bei einem Miniwettbewerb die in der Rahmenvereinbarung Kapitel 9 geforderte Auftragseingangsbestätigung,
Auftragsbestätigung und Funktionsbereitschaftserklärung für jede Leitung proaktiv
und fristgerecht an die Auftraggeberin zu schicken. (A) - Verpflichtungserklärung,
die Auftragsbestätigung / Funktionsbereitschaftserklärung für jeden Miniwettbewerb
gesondert zu erstellen und hierfür das von der Auftraggeberin nach dem Zuschlag zur
Verfügung gestellte Formular zu verwenden. (A) - Verpflichtungserklärung, bei einem
Miniwettbewerb mit dem von der Auftraggeberin genannten Landesamt für Vermögen und
Bau in Verbindung zu treten und die Hauseinführung/den Hausübergabepunkt in der anzubindenden
Dienststelle abzuklären. (A) - Verpflichtungserklärung, nach Erstellung der Auftragsbestätigung
(AB) und während des Sechs-Wochenzeitraums (Rahmenvertrag Kapitel 9) bis zum Realisierungstermin
unaufgefordert einen wöchentlichen Statusbericht an die Auftraggeberin zu liefern.
(A) Sowie die Verpflichtung, sämtliche Verzögerungen - auch solche, die der Bieter
nicht zu vertreten habt - sofort bei Bekanntwerden der Auftraggeberin zu melden, auch
wenn die Sechswochenfrist noch nicht erreicht ist. (A) - Bestätigung, dass die Entgegennahme
einer Störung durch eine 24/7 Erreichbarkeit sichergestellt ist und dass die in Anlage
1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung genannten Antwort- und Entstörzeiten einhalten
werden. (A) - Bestätigung, dass im Fall von geplanten Betriebsunterbrechungen (Wartungsfenster)
die Auftraggeberin mindestens 10 Arbeitstage (ohne Samstage) schriftlich im Voraus
informiert wird. (A) Die betrieblichen Anforderungen der Auftraggeberin stehen hierbei
immer an erster Stelle. Im Fall eines Vetos durch die Auftraggeberin werden wir das
geplante Wartungsfenster gemäß diesen Anforderungen entsprechend verschieben. (A)
Für Wartungsmeldungen wird grundsätzlich das von der Auftraggeberin nach dem Zuschlag
zur Verfügung gestellte Formular verwendet. (A) Verpflichtung, bei Betriebsunterbrechungen
der Auftraggeberin proaktiv Equipment für eine Ersatzanbindung anzubieten und auf
Wunsch zur Verfügung zu stellen. (A) Sollten der Bieter nicht in der Lage sein, eine
solche Ersatzanbindung für die Dauer der Unterbrechung zur Verfügung zu stellen und
kann diese von der Auftraggeberin gestellt werden, so verpflichten sich dieser, dieses
Equipment am Standort der Auftraggeberin oder an jedem anderen von der Auftraggeberin
genannten Standort abzuholen und dieses an der betroffenen Dienststelle zu installieren.
(A) - Der Bieter akzeptiert, dass die Auftraggeberin - sollte keine der beiden vorgenannten
Lösungen möglich sein - ein Drittunternehmen mit der Realisierung der Ersatzanbindung
beauftragt und hierfür eine Aufwandspauschale i.H.v. EUR 450,00 in Rechnung stellt.
(A) - Zustimmung zu der Vorgehensweise und den Fristen zur Einleitung einer Eskalation
gemäß Anlage 1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung jeweils für Auftragsmanagement,
Störungen und Wartungsarbeiten. (A) Bestätigung, dass die Annahme einer Eskalation
24 Stunden an 7 Tagen in der Woche möglich ist. (A) Verpflichtung, die in Anlage 1
zum Vertrag - Leistungsbeschreibung geforderten Antwortzeiten einzuhalten. (A) - Verpflichtung,
Rechnungen monatlich wie in der Rahmenvereinbarung Kapitel 9 beschrieben mit einem
Vorlauf bis zum 15. des Folgemonats zur Genehmigung an die Auftraggeberin und die
Rechnungen selbst bis spätestens Ende des Folgemonats zu erstellen. (A) Verpflichtung,
Rechnungen nach Miniwettbewerben getrennt zu erstellen und für abrechnungsfähige Leitungen
desselben Miniwettbewerbs keine getrennten Rechnungen zu erstellen. (A) Verpflichtung,
den Rechnungen grundsätzlich eine rechnungsbegleitende Unterlage unter Verwendung
des von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulars beizufügen. (A) - Bei
elektronischen Rechnungen, der die rechnungsbegleitende Unterlage nicht beigefügt
wurde, verpflichten sich der Bieter, die rechnungsbegleitende Unterlagen getrennt
von der Rechnung direkt an den Fachbereich zu schicken und stellt sicher, dass diese
spätestens zeitgleich mit der Rechnung beim Fachbereich eintrifft. (A) Verpflichtung,
eine Rechnung erst nach Erhalt der kaufmännischen FBE, erst ab dem Monat des in der
kaufmännischen FBE genannten Datums rückwirkend zu erstellen. (A) Verpflichtung, den
Leitungen jeweils nur eine einzige Leitungsnummer zuzuweisen, die für die gesamte
Leitung beginnend bei der Dienststelle A und endend an der Gegenstelle B gemäß der
Verbindungstabelle der Ausschreibung gültig ist. (A) Diese Leitungsnummer wird spätestens
bei der FBE mitgeteilt. (A) Zusicherung, dass unter dieser einen Leitungsnummer sowohl
Störungsmeldungen vollständig von Dienststelle A bis zur Dienststelle B gemäß der
Verbindungstabelle der Ausschreibung bearbeitet als auch Wartungsmeldungen von der
Auftraggeberin ohne weitere Rückfragen bearbeitet werden können. (A) Weitere Anforderungen
erben sich aus dem Dokument Angebotsblatt Unternehmen.