Zusätzliche Informationen: Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Angaben im Vertragsentwurf.
Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder
ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine
Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auf
eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht.
Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars
ableiten. Die im Honorarformblatt aufgeführten besonderen Leistungen werden optional
angefragt und nicht automatisch mit Abschluss des Verfahrens beauftragt. Die Beauftragung
erfolgt mit separatem Schreiben des Auftraggebers gem. Erfordernis. Ein Anspruch auf
Beauftragung der Leistungen besteht nicht. Diese Leistungen sind nach Abruf entsprechend
dem Projektfortschritt und Bauablauf zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung
akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet.
Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die benannten Nachweise
zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen. Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis
zum Ende der Angebotsfrist – neben den aufgeführten Nachweisen - folgende weitere
Dokumente einreichen: • die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“ • das vollständig
ausgefüllte Angebotsschreiben und die Bietererklärung inkl. der darin geforderten
Eigenerklärungen (Kartellerklärung, Neutralitätserklärung, Angabe einer möglichen
Präqualifizierung, bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Eigenerklärungen
nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde, dass sich das
Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dass keine Vergabesperre
bei öffentlichen Auftraggebern besteht, zu Insolvenzverfahren oder vergleichbarem,
inkl. Verfahrenseröffnung oder Bestätigung eines Insolvenzplans und Angabe ob sich
das Unternehmen in Liquidation befindet sowie Angabe ob Insolvenzverfahren anhängig
sind, zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, illegale Beschäftigung
von Arbeitskräften) sowie Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und /
oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ und Erklärung, welche
Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden
sollen). • das Dokument "Honorarformblatt", • Ideenskizze gem. Dokument "Bewertungsmatrix
Angebote“, • das unausgefüllte Angebotsdokument.docx (erforderlich aus technischen
Gründen. Ansonsten ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Das Dokument wird nicht
Vertragsbestandteil und fließt nicht in die Angebotswertung ein.) Hinweise zu den
Referenzen: Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilgenommen wird,
ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen Referenzen in Gänze
von der Bietergemeinschaft erfüllt werden. D.h. es ist nachzuweisen, dass alle Leistungsphasen
und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für die Hauptreferenzen gefordert
werden, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft lückenlos erbracht wurden in der
den Anforderungen entsprechenden Referenzenprojekten. Gleiches gilt beim Einsatz von
Nachunternehmern. Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest- und Bewertungskriterien
an die Referenzprojekte werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten
LPH, der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet.
Ausländische Bieter, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder
der DIN 276 entsprechen, dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend werden
ausländische Bieter gebeten, in Ihren Unterlagen darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte
den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist
die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und
der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen. Die aufgeführten
Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt
und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft beziehen.
In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen des eingesetzten Personals gemäß
§ 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung herangezogen. Die
Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind dem Dokument "Bewertungsmatrix
Angebote" zu entnehmen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in
ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die geforderten
Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQ-Verzeichnisses sind. Sollten die
im PQ-Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten
Erklärungen und Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen,
muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen.
Diese werden nicht nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie
nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.