Durchführung eines faktoriellen Surveys zum Präsentismusverhalten Referenznummer der Bekanntmachung: F 2561(2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines faktoriellen Surveys zum Präsentismusverhalten
Vergabe eines Auftrags über die Durchführung eines faktoriellen Surveys zum Präsentismusverhalten im Rahmen einer Nachbefragung der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2024.
Durchführung eines faktoriellen Surveys zum Präsentismusverhalten im Rahmen einer Nachbefragung der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2024.
Die Befragung ist Teil des Projekts F 2561 "Präsentismus - Eine negative Begleiterscheinung digitaler Arbeitswelten?", dessen Ziel es ist, Erkenntnisse darüber zu erlangen, inwiefern Beschäftigte (virtuellen) Präsentismus zeigen, und aus welchen Gründen dieser auftritt. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem Arbeiten von zu Hause. Dabei soll auch der vorhandene Wissensstand zu den möglichen negativen gesundheitlichen und organisationsbezogenen Folgen von Präsentismus als Rahmung berücksichtigt werden.
Der Auftragnehmer wird verpflichtet sein, einen selbstadministrierten faktoriellen Survey als Onlinebefragung (Computer Assisted Web Interview, CAWI) von 8.000 Erwerbstätigen durchführen, um der Frage nachzugehen, warum Beschäftigte im digitalen Arbeitskontext Präsentismus zeigen, d.h. sich dazu entscheiden, trotz Krankheit (von zu Hause) zu arbeiten und welche Faktoren hier ausschlaggebend sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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