Europaweite Markterkundung gemäß § 28 VgV nach einer Software zur Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Beschaffung und Nachhaltigkeit
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barmer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Markterkundung gemäß § 28 VgV nach einer Software zur Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien
Die Krankenkasse BARMER führt eine europaweite Markterkundung nach § 28 VgV durch. Das Beschaffungsziel ist es, eine neue Software zur Erstellung von SEPA-fähigen Zahlungsverkehrsdateien einzuführen. Diese Software muss außerhalb der normalen IT-Systemlandschaft in der Lage zu sein, aus verschiedenen Formaten eine Zahlungsverkehrsdatei zu erstellen. Die Software soll nicht im Regelbetrieb, sondern nur in Ausnahmefällen bei der BARMER eingesetzt werden.
Im Rahmen dieser Markterkundung beabsichtigt die BARMER das Anbieterfeld zur Beauftragung von externen IT-Dienstleistern für die Bereitstellung von bestimmten Anwendungen und Softwareprodukten und deren marktübliches Angebot zu ermitteln. Des Weiteren möchte die Krankenkasse Kenntnisse über die angebotenen Preismodelle, die preisrelevanten Faktoren und das zu erwartende Auftragsvolumen gewinnen. Die Ergebnisse der Markterkundung sollen eine solide Basis für die Erstellung der möglichen Vergabeunterlagen, wie u. a. Leistungsbeschreibung, Preisblatt oder Vertrag, für die im Anschluss geplante Vergabe, bilden.
Die BARMER erwartet, dass der Anbieter über die für die Leistungserbringung erforderliche Erfahrung, Kapazität und Sachverständigkeit verfügt und sich in Folge seiner bisherigen Tätigkeiten ausdrücklich in der Lage sieht, die in diesem Dokument beschriebenen leistungsspezifischen, organisatorischen, rechtlichen sowie wirtschaftlichen Anforderungen zu erfüllen.
Für eine Zusammenarbeit mit dem künftigen Partner ist die Einhaltung insbesondere der folgenden Erfolgsfaktoren Bedingung:
- Fachliche und technische Kompetenz des Anbieters und die Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen
- Finanzielle Stabilität des Anbieters
- Projekt- und Methodenkompetenz im Sinne der Bereitschaft und Fähigkeit, gemeinsam Projekte zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Leistungs- und Kostenposition durchzuführen
- Kontinuität und Professionalität in der Kundenbetreuung
- Schnelle und flexible Reaktion auf Veränderungen der technischen Anforderungen und bei der Behebung von Störungen im Betrieb
- Bereitschaft, alle Verträge nach deutschem Recht und in deutscher Sprache abzuschließen
Die BARMER ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts an gesetzliche und regulatorische Anforderungen gebunden. So ergeben sich maßgebliche rechtliche Vorgaben zum Datenschutz und zur Informationssicherheit insbesondere aus folgenden Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch
- EU-Datenschutz-Grundverordnung
- IT-Sicherheitsgesetz
- Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
Daneben existieren weitere Compliance-Vorgaben, wie Normen, Richtlinien der Aufsichtsbehörden und Verbände, Branchenstandards sowie interne Regelungen, aus welchen sich ebenfalls Vorgaben für das Datenschutz- und Informationssicherheits-Managementsystem der Kassen ableiten.
Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um die Bekanntmachung einer Markterkundung gemäß § 28 Abs. 1 VgV handelt. Es erfolgt keine Beauftragung bzw. Zuschlagserteilung auf Basis der eingereichten Unterlagen oder der Teilnahme an Interviews. Dies bleibt der geplanten Vergabe vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter dem Link https://dataroom.barmer.de/public/download-shares/mzSSooETKvK16P8BFZfWD422vRcYouI1 steht der Fragebogen unter dem Titel "Fragebogen_Markterkundung_Zahlungsverkehrsdateien“ sowie das Dokument „Anforderungen_Markterkundung_Zahlungsverkehrsdateien“, in welchem u. a. die Rahmenbedingungen zur Teilnahme an dieser Markterkundung skizziert werden, zum Download bereit. Interessierte Unternehmen werden gebeten, die Unterlagen spätestens bis zum 31.01.2024, 12 Uhr, an die E-Mail-Adresse zu senden. Die BARMER behält sich nach Auswertung der Rückmeldungen vor, zu Gesprächen und ggf. Präsentationen (inklusive Produkt- und Preisvorstellungen) einzuladen. Eine eventuelle Durchführung von Anbietergesprächen inklusive Produkt- und Preisvorstellungen erfolgt nach gesonderter Einladung. Die Ergebnisse der Markterkundung werden dann in die Gestaltung der eventuell nachfolgenden Ausschreibung einfließen. Die Teilnahme an dieser Markterkundung ist unverbindlich. Gleichfalls leiten sich aus der Kenntnisnahme der Antworten keinerlei Verpflichtungen für die BARMER ab. Die BARMER behält sich vor, bei Bedarf und nach Abgabe des Fragebogens, der ggf. ergänzenden Unterlagen, sowie der Kostenindikation, Informationstermine (via Videokonferenz) zu vereinbaren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Ergebnisbekanntmachung. Die Kosten für die Erstellung von Informationen oder für die Beantwortung des Fragebogens sowie die Teilnahme an Gesprächen trägt der Interessent/Anbieter. Bitte nehmen Sie bei dieser Markterkundung für Klärung eventueller Rückfragen ausschließlich per E-Mail über die nachstehende E-Mail-Adresse Kontakt auf: .