Beschreibung: Die Gesamtleistung wird in sechs Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen
in sechs Verfahren abgebildet werden: • 9935/22/VV : 1 Produkte des Herstellers Red
Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 1: ITZBund • 9935/22/VV : 3 Produkte
des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF • 9935/22/VV
: 4 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 4: Deutsche
Bundesbank • 9935/22/VV : 5 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen
- Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF (dieses Verfahren) • 9935/22/VV
: 6 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen- Los 6: Unmittelbare
BV (ohne Geschäftsbereich des BMI und ITZBund) • 9935/22/VV : 7 Produkte des Herstellers
Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 7: Restliche Bundesverwaltung Aus
der Rahmenvereinbarung über "Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen
- Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF" kann bis zu einem Höchstwert
von 62.000.000 € netto abgerufen werden. Zuschlagslimitierung: Es besteht die Möglichkeit,
auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten
(Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV). Die Bieter/die Bietergemeinschaften
haben die Möglichkeit sich auf jedes der sechs ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens
zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft
den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann. Um eine transparente, diskriminierungsfreie
Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen,
muss jeder Bieter, der sich auf mehr als ein Los bewirbt, im Dokument "Bieterpräferenz"
seine Los-Priorisierung hinterlegen. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (je
Los ein Angebot) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle
von folgender Priorisierung aus: Priorität 1 = Los 1, Priorität 3 = Los 3, Priorität
4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität 6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7. Die angegebene
Rangfolge kann jedoch nur dann von der Vergabestelle beachtet werden, wenn die eingereichten
Angebote zuschlagsfähig sind. Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Dies
wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt,
siehe hierzu Dokument "01_Hinweise_für_dieses_Verfahren_und_ besondere_Bewerbungsbedingungen_VVx"
Kapitel 3.9. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welches Los
der Zuschlag erteilt werden kann. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich
auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch
Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das z.
B. als Generalunternehmer den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines
Generalunternehmers, der den Zuschlag z. B. auf Los 3 erhalten würde, nicht mehr in
Frage kommt. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen,
Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften. Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung
kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für
das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher
auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Los bereits
den Zuschlag erhält.