Zusätzliche Informationen: Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist, neben den bereits
aufgeführten Nachweisen - folgende weitere Dokumente einreichen: • die unterschriebene
Eigenerklärung (Ee) Sanktions-VO • das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben und
die Bietererklärung inkl. der darin geforderten Ee (Kartell-, Neutralitätserklärung,
Angabe einer möglichen Präqualifizierung, bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung,
Ee nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde, dass sich
das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dass keine Vergabesperre
bei öffentlichen Auftraggebern besteht, zu Insolvenzverfahren o. vergleichbarem, inkl.
Verfahrenseröffnung o. Bestätigung eines Insolvenzplans und Angabe ob sich das Unternehmen
in Liquidation befindet sowie Angabe ob Insolvenzverfahren anhängig sind, zur Zuverlässigkeit
(Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, illegale Beschäftigung von Arbeitskräften)
sowie Erklärung (E) „Leistungsausführung im eigenen Betrieb u./ o. durch Nachunternehmer
bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ u. E, welche Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung
an Nachunternehmer vergeben werden sollen). • "Honorarformblatt", • Ideenskizze, •
das unausgefüllte Angebotsdokument.docx (erforderlich aus technischen Gründen. Ansonsten
ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Nicht relevant für die Bewertung) • Zertifikat
A gem. VDI 6022 u. Zertifikat A gem. VDI 6023 einer für die Auftragserfüllung eingesetzten
Person (Bauleiter, Projektleiter o. technischer Mitarbeiter), das zum Submissionstermin
des Angebotes nicht älter als 5 Jahre ist Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft
(BTG) am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen
Referenzen in Gänze von der BG erfüllt werden. Es ist nachzuweisen, dass alle LPH
und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für die Hauptreferenzen gefordert
werden, von den Mitgliedern der BTG lückenlos erbracht wurden in der den Anforderungen
entsprechenden Referenzenprojekten. Gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern.
Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest- und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte
werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten LPH, der Honorarzone sowie
der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet. Ausländische Bieter,
deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder der DIN 276 entsprechen,
dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend werden ausländische Bieter gebeten,
in Ihrem Angebot darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen
geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere
hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und der erbrachten Leistungen in den einzelnen
Leistungsphasen darzulegen. Die aufgeführten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters
bzw. der BTG beziehen. In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen der Projekt-
und Bauleitung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung
herangezogen. Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind
der "Bewertungsmatrix Angebote" zu entnehmen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch
die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden, sofern die
geforderten Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQV sind. Sollten die
im PQV hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten E und
Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der
Bieter seinem Angebot separate, geeignete E und Nachweise beifügen. Diese werden nicht
nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie nicht mit der Angebotsabgabe
eingereicht werden.