Beschreibung: Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung (s. Dokument "20_Leistungsbeschreibung") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit
für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen
dar. Für die Referenzen kann die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" verwendet werden.
Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine
selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten
Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert (Euro) und Umfang
(Personentage auf Seiten des Bieters) des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift
und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die
benannten Referenzen: • alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich
ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
• alle Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 abgerechneten
Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen, • mindestens zwei der vier Referenzen
stammen aus dem Bereich des "Einzelprojektmanagement", • mindestens zwei der Referenzen
umfassen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB, • mindestens
eine der vier Referenzen umfasst mehr als 500 PT und eine Laufzeit von mehr als 1
Jahr, • mindestens zwei der vier Referenzen müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich
um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt.
Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen
zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende
nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden
Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des
BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren
führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht
machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen
anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren
Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder
Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen
eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen
Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei
einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw.
> 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Mindestanzahl der Beschäftigten
Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl von mindestens 250 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie
von mindestens 200 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen
gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "43_Formblatt
Unternehmenszahlen". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen
im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen
Bieterkonstellation addiert. Qualitätssicherung Weisen Sie für Ihre Organisation bzw.
alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements,
z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach. Der Nachweis kann durch
Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder durch
Eigenerklärung (max. fünf DIN A4-Seiten, Schriftart: Arial 11 Pkt., Zeilenabstand:
1,08, Rand: jeweils 2,5 cm), in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsysteme
sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, erfolgen.