Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Beschreibung der Beschaffung Zusammen mit der bereits
erfolgten Umgestaltung der Ortsmitte Oedt (Marktplatz und Vorbereich Albert-Mooren-Halle)
soll nun die Albert-Mooren-Halle als einer der Hauptbausteine des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
(ISEK) für den Ortsteil Oedt wieder eine attraktive Adresse darstellen und zum Aufenthalt
einladen. Ziele der Modernisierung sind insbesondere: der Erhalt der Halle als Kultur-
und Veranstaltungsort für die Gemeinde und darüber hinaus, die energetische Sanierung
und damit eine dauerhafte Einsparung von Energie- und Betriebskosten, die Verbesserung
der Gebäudequalität und Funktionalität und damit einhergehend bessere Nutzungsmöglichkeiten
sowie die Herstellung der Barrierefreiheit und aller brandschutztechnischen Anforderungen.
Die Albert-Mooren-Halle (AMH) ist seit ihrer Errichtung eine feste Institution für
das gemeindliche Leben. Viele Grefrather Bürger/innen haben eine emotionale Bindung
zur Albert-Mooren-Halle. Dennoch sind die Räumlichkeiten oder auch der Gastronomiebereich
für viele Grefrather/innen nicht mehr attraktiv genug. Dies liegt nicht zuletzt an
dem jetzigen baulichen Zustand. Mit dem Umbau des Marktplatzes und der im Rahmen des
qualitätssichernden Verfahrens erarbeiteten städtebaulichen Lösung für die Ortsmitte
Oedt rückt die AMH wieder mehr ins Ortszentrum. Das Umfeld erfährt eine deutlich gestalterische
und funktionale Aufwertung. Durch diese Neugestaltung des Vorbereiches bieten sich
für die AMH neue Möglichkeiten: So werden der Eingangsbereich und die Außenterrasse
neu geordnet und die Halle ist von allen Seiten barrierefrei erreichbar. Das Gebäude
stammt aus den 70er Jahren und erfüllt wegen des vorhandenen Instandhaltungsstaus
größtenteils lediglich die energetischen Kriterien aus dieser Bauzeit. Seitdem wurden
keine Sanierungsmaßnahmen, sondern nur punktuelle Reparaturen durchgeführt. So sind
Fenster und Heizungsanlage sowie die gesamte Haustechnik, aber auch Innenausstattung
auf den aktuellen Stand zu bringen, um den weiteren Betrieb (inkl. Erfüllung von aktuellen
Brandschutzerfordernissen) sicher zu stellen und den heutigen Anforderungen an zeitgemäße
Gemeinbedarfseinrichtungen gerecht zu werden. Des Weiteren ist es zwingend erforderlich,
die Halle hinsichtlich der Barrierefreiheit gänzlich zu überarbeiten. Durch eine Sanierung
und eine damit verbundene Attraktivierung der Innenräume mit sinnvoller funktionaler
Zuordnung und Nutzbarkeit kann die Halle für heutige und zukünftige Nutzungsansprüche
ertüchtigt und Kosten für Unterhalt und Betrieb eingespart werden. Die Sanierung der
Halle ermöglicht die Umsetzung eines nachhaltigen Nutzungskonzepts, um die Halle langfristig
bespielen zu können. Neben einer Ausweitung der Nutzung sind zielgruppenspezifische
Angebote auszubauen, sodass die Halle ein attraktiver Anziehungspunkt für die gesamte
Gemeinde und darüber hinaus bildet. Als Klärungsgrundlage der weiteren Entwicklungsoptionen
wurde eine Machbarkeitsstudie zur Albert-Mooren-Halle in Auftrag gegeben, die mit
dem Fokus auf die betriebswirtschaftlichen Belange die Halle untersucht hat. Begleitend
dazu wurde im Hinblick auf die Nutzungspotentiale eine Befragung an die ortsansässigen
Vereine gestellt, die ihre Wünsche und Anregungen auf diese Weise darlegen konnten.
Unter Berücksichtigung dieser Voruntersuchungen und Befragungen wurde die architektonische
Entwurfsplanung der Albert-Mooren-Halle durch HJPplaner aus Aachen und eine haustechnische
Vorplanung durch das Büro HI-PLAN mit plancom aus Grefrath erarbeitet. Begleitend
zu den räumlich-funktionalen Untersuchungen wurde bei den technischen Untersuchungen
deutlich, dass es für eine nachhaltige Entwicklung der AMH sinnvoll ist, die Pläne
einer ursprünglich kleinmaßstäblichen Modernisierung zu überdenken und nun durch eine
umfassende Sanierung der gesamten Haustechnik die Weichen für eine funktionstüchtige
und attraktive Gemeinbedarfshalle zu stellen, die sowohl baulich als auch technisch
den aktuellen und zukünftigen Ansprüchen gerecht wird. Die jetzige Planung sieht eine
Neuordnung des Grundrisses der AMH dahingehend vor, dass die verschiedenen Nutzungsbereiche
(Saal, Foyer, Restaurant, Kegelbahnen, Chorräume, Schießstand sowie die ehemalige
Bar im Keller wie auch die Wohnung im Obergeschoss) zukünftig unabhängig voneinander
und vor allem barrierefrei erschlossen werden können. Hierzu werden Eingänge und die
dahinterliegenden Treppenräume und Flure neu geordnet und ein Aufzug vorgesehen. Die
Raumfolge insgesamt und die Räume an sich sollen "aufgeräumt" und so vielfachen Mehrfachnutzungen
zugänglich gemacht werden. Oberflächen wie Decken, Wände, Türen und Böden wie auch
die WC-Anlagen werden modernisiert. Die maßgebliche Kubatur des Gebäudes bleibt jedoch
erhalten, lediglich die Fenster und Außentüren werden ausgetauscht. Die Dachflächen
sind vor einigen Jahren fast gänzlich erneuert worden, noch nicht sanierte Dachflächen
wurden im Zuge der Baumaßnahme Ortsmitte Oedt bereits in Angriff genommen. Die Vorplanung
der Haustechnik beinhaltet als größte Maßnahmen den Austausch der vorhandenen Heizungs-
sowie auch der Lüftungsanlage. Die Wärme soll zukünftig in Kooperation mit den Gemeindewerken
evtl. über ein in der Albert-Mooren-Halle installiertes BHKW erfolgen, welches auch
die umliegenden Gebäude mit Nahwärme versorgen kann. Die neue Lüftungsanlage soll
gemäß Stand der Technik mit Wärmerückgewinnung und moderner Regelungstechnik ausgestattet
sein. Die Voruntersuchungen haben ergeben, dass auch die Trinkwasserleitungen sowie
die Elektrik erneuert werden müssen. Mit Zuwendungsbescheid Nr. 04/089/22 vom 21.10.2022
bewilligte die Bezirksregierung Düsseldorf Mittel aus der Städtebauförderung für die
Modernisierung der Albert-Mooren-Halle. Voraussetzung für die Förderung ist u.a. auch
eine Absichtserklärung der Gemeinde, die AMH zukünftig als Gemeinbedarfseinrichtung
zu betreiben. Dieses Ziel wird durch ein zweisäuliges Nutzungskonzept erreicht: Der
weit überwiegende Teil der Halle soll Gemeinbedarfsnutzungen dienen, d.h. der Betrieb
sowie das Management der Halle inkl. der Vereinsräume und Kegelbahnen sollen vollständig
dem gemeindlichen Aufgabenbereich zugeordnet sein. Das Restaurant und die Betriebswohnung
können gewerblich verpachtet werden, wobei der Anteil der gewerblichen Nutzung nur
20 % der Gesamtnutzung sowohl hinsichtlich der Fläche als auch der Anzahl der Veranstaltungen
pro Jahr betragen darf. Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Städtebauförderung ist
der Klimaschutz. Im Vergleich zum Ist-Zustand birgt die Modernisierung der Albert-Mooren-Halle
großes Potential hinsichtlich möglicher CO2-Einsparungen. Dies wird auch über einen
CO2-Nachweis gegenüber dem Fördergeber dargestellt werden. Die in den 70er Jahren
erbaute Halle entspricht in keiner Weise mehr den aktuellen energetischen Anforderungen.
Daher ist baulich eine Erneuerung der Fenster und Außentüren vorgesehen, um einen
deutlich verbesserten Wärmeschutz der Außenhülle zu erzielen. Bauteile und Verkleidungen,
die erhalten bleiben können, sollen aufgearbeitet und wiederverwendet. Bei der Auswahl
neuer Materialien müssen die geltenden ökologischen Anforderungen berücksichtigt werden,
d.h. es werden grundsätzlich unbedenkliche, emissionsarme und geruchsneutrale Materialien
eingebaut und verarbeitet. Die größte Verbesserung ist jedoch sicherlich bei der technischen
Gebäudeausstattung zu erwarten. Neben der Erneuerung der Heizungs- und Lüftungstechnik,
soll auch der zu erwartende Wasserverbrauch durch z.B. neue Sanitärobjekte verringert
werden. Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral an wenigen Standorten (Küche, Umkleide/Dusche,
Putzmittelraum). Der Stromverbrauch soll durch den Austausch der alten Beleuchtungselemente
durch eine neue Beleuchtung mit LED-Leuchtmitteln und einer Beleuchtungsanlage mit
zentraler Steuerung und Bewegungsmeldern ebenfalls deutlich verringert werden. Im
Zuge der Umbauplanungen soll eine Prüfung der statischen Möglichkeiten zur Herstellung
einer Photovoltaikanlage erfolgen. Je nach statischer Beurteilung können zusätzlich
Teilflächen des Daches auch eine Begrünung erhalten. Dabei gilt es im Weiteren die
konstruktiven Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Daches zu beurteilen.