Beschreibung: -Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie-
und Handelskammer. Andere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine
Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.) -Mitgliedschaft
in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für
sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.) -Zugelassen sind Bieter nur
wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb
der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung (§ 129StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB9, Diebstahl (§242 StGB), Unterschlagung
(§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264
StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267
StGB), Fälschungstechnischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
(§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§
306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB). Gewässer- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a
StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer
Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Aufraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
§ 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. -Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten
Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche
den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter
der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage
eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-Datenbank eingetragen ist,
zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot
mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE §122
GWB.