Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJ1Z 1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber
/ Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel
5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck
04b abzugeben. 3. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen: a) Vordruck
01 Teilnahmevordruck b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung c) Vordruck 03a Beschreibung
der Referenzen zwecks Bewerberauswahl d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach §
19 Abs. 3 MiLoG f) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz
3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung
des federführenden Mitglieds miterfasst -(für jedes Mitglied) g) Vordruck 06 Verantwortlicher
Ansprechpartner h) Handelsregisterauszug i) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten
Berufsausübung 4. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bietergemeinschaften: a)
Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung b) Vordruck 04 Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB für jedes Mitglied c) Vordruck
04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG für jedes Mitglied d) Vordruck 04b Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -(für
jedes Mitglied) e) Handelsregisterauszug für jedes Mitglied f) Soweit relevant: Nachweis
der erlaubten Berufsausübung 5. Zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen
beim Einsatz von Nachunternehmern: a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,
134 GWB für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher d) Vordruck 04a Eigenerklärung
§ 19 Abs. 3 MiLoG für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher e) Vordruck 04b Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.
April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -(für
jedes Mitglied) f) Handelsregisterauszug für jeden Nachunternehmer g) Soweit relevant:
Nachweis der erlaubten Berufsausübung 6. Mit jedem Erstangebot zwingend vorzulegende
Unterlagen: a) Vordruck 07 Angebotsvordruck b) Vordruck 08 Preisblatt c) Vordruck
09: Anforderungsliste d) Vordruck 10: Beschreibender Teil 7. Zusätzlich mit dem Erstangebot
vorzulegende Unterlagen bei Verhandlungsbedarf: a) Vordruck 11 Verhandlungsbedarf
des Bieters 8. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber: a) Es werden
mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern
genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die vom Auftraggeber vorgesehenen
objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl
der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene
Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen
auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben
Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr
Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck
03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen).
Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf
folgenden drei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung): - Customizing: 40 %
- Migration: 30 % - Banken- und Finanzsektor 30 % Die insoweit bestehenden Anforderungen
werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Customizing: Einführung
einer elektronischen Akte bzw. eines vergleichbaren Archiv-Systems mit umfänglich
durchgeführtem Customizing. Je umfassender das Customizing der jeweiligen Referenz
ist, desto besser wird eine Referenz bewertet; Migration des Altdatenbestandes mit
umfänglichen Volumen, je höher das Volumen, desto besser wird die Referenz bewertet;
- Migration: Migration von SAP-Archivierungsdaten (SAP Archivelink) in ein neues Archivsystem,
je höher das Volumen, desto besser wird die Referenz bewertet ; - Banken- und Finanzsektor:
Referenzen betreffen Banken- bzw. Finanzsektor (Versicherungen, Fintechs etc.). Je
umfassender die Referenzen im Banken.- und Finanzsektor sind, desto besser wird eine
Referenz bewertet. Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils
einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und
in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: - 4 Punkte: Sehr gute
Erfüllung der dargelegten Anforderungen - 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten
Anforderungen - 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen -
1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen - 0 Punkte: Nicht ausreichende
Erfüllung der dargelegten Anforderungen Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden
für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die
Summe entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl
berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten
erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme
addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die
Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht
(sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen
3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe,
sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt
im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden
ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle
entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.