Beschreibung: TEILNAHMEWETTBEWERB - Ziel der Ausschreibung ist es, vergleichbare Angebote als Entscheidungsgrundlage
für die Beschaffung und Einführung eines PDMS (Patientendatenmanagementsystem) und
informativ eines Anästhesieplanungs- / -dokumentationssystems zu erhalten. Die Mühlenkreisklinken
(AöR) haben sich das Ziel gesetzt, mit einem neuen, modernen und zukunftsorientierten
PDMS (Patientendatenmanagementsystem) und informativ Anästhesieplanungs- / -dokumentationssystems
als Ergänzung zum bereits bestehenden administrativen Krankenhausinformationssystem
von NEXUS in Betrieb zu gehen. Dabei soll das Gesamtsystem eine integrative Lösung
mit dem administrativen Krankenhausinformationssystem und dem Medizinischen Informationssystem
bilden, die folgende übergeordnete Aufgaben abdeckt: - Medizinisch / pflegerische
Dokumentation im Intensivbereich inkl. den Untersuchungs- und Behandlungsbereichen
sowie Vitaldaten / -parametern - Elektronische Patientenakte - Kommunikation über
alle medizinischen und administrativen Bereiche mit Patientenbezug (Kommunikation
mit Kern- und Subsystemen wie Labor etc.) - Patientenbezogene Leistungserfassung /
Dokumentation - Integration von bestehenden und zukünftigen Subsystemen sowie Medizingeräten
Da bisher kein PDMS und Anästhesieplanung- / -dokumentationssystem im Haus vorhanden
sind ist eine 1:1-Ablösung bisheriger Funktionen zum Starttermin des Echtbetriebes
nicht erforderlich, es sei denn sie werden derzeit in anderen Systemen (z.B. medizinischem
Informationssystem) abgebildet. Nach Produktivsetzung ist ein sukzessiver Ausbau der
Lösung angedacht. Dabei soll der Projektplan unter Berücksichtigung der logistischen
und ablauforientierten Notwendigkeiten gemeinsam mit dem Anbieter erarbeitet und zum
Vertragsbestandteil erhoben werden. Es wird ein Anbieter gesucht, der als Generalunternehmer
die im Leistungsverzeichnis geforderten Leistungen erfüllen kann. Ist dies mit den
eigenen Softwareprodukten nicht zu leisten, steht es dem Anbieter frei, Subsysteme
anzubieten. In diesen Fällen muss sichergestellt werden, dass zu diesen Subsystemen
eine funktionierende, umfassende und komfortable (Standard-)Schnittstelle existiert
bzw. geschaffen wird. Diese Schnittstelle muss im Angebot als Festpreis berücksichtigt
werden und ist grundsätzlich offen zu legen. Außerdem muss sich der Anbieter bereit
erklären, den Auftraggeber bei zukünftigen Erweiterungen des IT-Einsatzes umfassend
zu unterstützen. Es wird erwartet, dass das neue System den heutigen Standards moderner
Datenverarbeitungsprogramme genügt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - Eine graphische
Oberfläche, - Ein relationales Datenbanksystem zur Datenhaltung mit zentralem Server
bzw. vernetzten Servern bei ausgewählten Subsystemen (hier PDMS), - Hardwareunabhängigkeit,
- Client-Server-Lösung, - Die optimale Anpassungsfähigkeit an die Organisation des
Krankenhauses, - Die Unterstützung der Active Directory Funktionen der Microsoft Windows
Server, - Keine redundante Datenerhebung über alle abgefragten Module und bereits
bestehenden Systeme (inklusive Integration von Subsystemen), - Nutzung von Standardschnittstellen
(HL7 / FHIR, HCM, RFC, BAPI, XDT, XML etc.), - IHE-Konform - Investitionssicherheit
der Lösung, - Die Ausbaufähigkeit des Systems, - Ein 24-Stunden-Betrieb des Systems,
- Ein leistungsstarker Listgenerator, - Eine anwenderfreundliche Programmbedienung
und - Revisionssicherheit. Es sollte zu den im Markt etablierten Kommunikationsservern
(Cloverleaf) keine Kompatibilitätsprobleme geben. Das System soll den MS Windows Standards
entsprechen, was als Mindestanforderung bedeutet, dass die aus dem PDMS gewonnen Daten
ohne weiteres in MS Office Programme importiert und mit diesen Programmen weiter bearbeitet
werden können. Die detaillierten Anforderungen sind dem Leistungsverzeichnis in den
folgenden Punkten zu entnehmen. Dabei besteht die Ausschreibung aus den folgenden
Bereichen: Bereich 1: PDMS (Dokumentation, Kommunikation und Integration) Bereich
2 (informativ): Anästhesieplanungs- / -dokumentationssystem (Dokumentation, Kommunikation
und Integration) Es sind nur Angebote zugelassen, deren wesentliche Teile (Software)
vom Bieter selbst erbracht werden. Es können für alle Bereiche auch Subunternehmer
eingeplant werden, dies ist jedoch kenntlich zu machen. Vom Bieter wird jedoch die
umfassende Verantwortlichkeit für Hard- und Software im Sinne eines Generalunternehmers
gefordert. Die Hardware ist auf der Basis marktgängiger (von der Software unabhängiger)
Produkte mit offenen Schnittstellen anzubieten. Der Auftraggeber behält sich vor,
die Hardware (ggf. nach Vorgaben des Auftragnehmers) selbst zu beschaffen. Der Bieter
hat dazu die Mindestanforderungen für die Hardware vorzugeben. Wird für die Wartung
während der Gewährleistungsfrist ein Entgelt gefordert, so ist dies bezüglich der
betreffenden Geräte, der notwendigen Arbeiten und Zyklen zu benennen und deren Rechtfertigung
zu begründen. Für die Zeit nach der Gewährleistung ist ein Wartungsvertrag unter Angabe
der Reaktionszeiten anzubieten, der die geforderte Verfügbarkeit des Systems gewährleistet
und die Rufzeiten, Leistungen und Zyklen benennt.