Deutschland - Dienstleistungen von Ingenieurbüros - Ausschreibung Planung und Entwicklung des IT-Konzepts (aktive Komponenten) für den Brainergy Hub

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Ausschreibung Planung und Entwicklung des IT-Konzepts (aktive Komponenten) für den Brainergy Hub
Beschreibung: Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen soll ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Träger des Brainergy Park Jülich ist der Auftraggeber. Gesellschafter des AG sind die Kommunen Jülich, Niederzier, Titz sowie der Kreis Düren. Der Standort soll den Ansprüchen eines innovativen Gewerbegebietes entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Der Brainergy Park Jülich nimmt als überregionales Leuchtturmprojekt eine herausragende Rolle im Strukturwandel im Rheinischen Braunkohlerevier ein. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unterneh-men und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Zentraler Bestandteil des Brainergy Park Jülich soll das Innovations- und Gründerzentrum „Brainergy Hub“ werden, das auf einer Fläche von ca. 9.700 m² BGF unter anderem Platz für eine Gastronomie, innovative Bürobereiche, Netzwerkflächen, Konferenzbereiche und Besprechungs- sowie Projekträume für Start-ups, Gründungsinteressiere, Forschungsabtei-lungen und Kleinunternehmen bietet. Wichtiger Teil der einer nachhaltigen und innovativen Planung und Realisierung ist auch die Planung und Entwicklung eines IT-Konzeptes für die aktiven Komponenten (wie unten aufgeführt) für den Brainergy Hub sowie deren Ausschreibung und der Überwachung der Leistung. Der Projektstart für den Gebäudeentwurf erfolgte mittels eines Wettbewerbs im vorausgegangen Planungsprojekt „MACHBRAIN“. Als Gewinner des interdisziplinären Planungswettbewerbs für den Entwurf des Brainergy Hub ging das Team um das Architekturbüro HENN GmbH aus Berlin hervor (weitere Informationen: www.brainergy-hub.de). Im Rahmen die-ses Vorgängerprojektes wurden die Leistungsphasen 1-3 der Planung von allen Fachplanern erfolgreich abgeschlossen und der Förderantrag für das Projekt BuildBrain im Dezember 2022 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung mit den er-forderlichen Leistungen der Planung und Entwicklung eines IT-Konzepts (aktiven Komponenten) für den Brainergy Hub. Während der Leistungsphasen 1-3 wurden bereits Annahmen seitens des mit der Planung der technischen Gebäudeausrüstung beauftragten Büros (Happold) für die aktiven Komponenten getroffen. Diese Annahmen sind in der Planung zu verifizieren und nach Möglichkeit auf ihnen aufzubauen.
Kennung des Verfahrens: 949b45f2-ea7f-4ebd-b561-72104dcbe12b
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Konkurs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Ausschreibung Planung und Entwicklung des IT-Konzepts (aktive Komponenten) für den Brainergy Hub
Beschreibung: Ausschreibung Planung und Entwicklung des IT-Konzepts (aktive Komponenten) für den Brainergy Hub
Interne Kennung: 080749-2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Der AG stellt die Zuschlagserteilung unter den ausdrücklichen Vorbehalt eines Zuwendungsbescheides über die Förderung der weiteren Planung des Brainergy Hub gem. dem Förderantrag BuildBrain. Sollten die Zuwendungen nicht oder nicht in der beantragten Höhe bewilligt werden, sieht sich der AG gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, da die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Beschreibung: Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall b) Erklärung über Mindestumsatz
Beschreibung: zu a): Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen. zu b): Mindestumsatz: Eine Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der Jahresumsatz muss in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 jeweils mindestens EUR 200.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Geschäftsjahr betragen haben (Mindestkriterium).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Angabe von mindestens drei unternehmensbezogenen Referenzen
Beschreibung: Jeder Bieter hat mindestens drei Referenzen des Unternehmens anzugeben, die den nachfolgend genannten Mindestkriterien entsprechen: Eine Referenz wird nur dann gewertet, • wenn sie mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist, was insbesondere bedeutet, dass sie o Leistungen über die Planung und Entwicklung von IT-Konzepten; o im Bereich innovativer Büroneubau oder vergleichbar; o für einen öffentlichen Auftraggeber oder unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen und • in dem Zeitraum zwischen 01/2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden. Es sind jeweils anzugeben: • Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, • Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, • Budgetumfang der eingebauten Komponenten (Hardware) und • Ausführungszeit.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: (1) Eigenerkl. über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV (2) Eigenerkl. über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 36 VgV
Beschreibung: zu (1): Bieter hat das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden und dem Angebot entsprechend beizufügen
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Schriftliches Konzept zur Darstellung einzelner Aspekte der ausgeschriebenen IT-Planungsleistungen im Hinblick auf a) Darstellung von Besonderheiten und Herausforderungen des Projekts b) das Vorgehen zur Kosten- und Terminplanung sowie zur Kosten- und Terminsteuerung und deren Verfolgung Zu näheren inhaltlichen Angaben wird auf die Verfahrensbedingungen unter Ziffer D.II. verwiesen.
Gewichtung (Punkte, genau): 1
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: (1) Berufserfahrung des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters in Jahren (2) Jeweils mindestens drei Personenbezogene Referenzen des Projektleiters als auch des stellvertretenden Projektleiters Zu näheren inhaltlichen Angaben und die Voraussetzungen an die personenbezogenen Referenzen wird auf die Verfahrensbedingungen unter Ziffer D.II. verwiesen.
Beschreibung: Erfahrung Projektleitung (1) Angabe Berufserfahrung in Jahren des Projektleiters: Die Angaben zur Erfahrung des Projektleiters als Projektsteuerer in Jahren werden bei einer Berufserfahrung von ­ unter und bis einschließlich 4 Jahren mit 1 Punkt, ­ mehr als 4 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 2 Punkten, ­ mehr als 6 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit 3 Punkten, ­ mehr als 8 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 4 Punkten, und ­ mehr als 10 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Anagbe der Berufserfahrung in Jahren des stellvertretenden Projektleiters: Die Angaben zur Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Projektsteuerer in Jahren werden bei einer Berufserfahrung von ­ unter und bis einschließlich 3 Jahren mit 1 Punkt, ­ mehr als 3 Jahren bis einschließlich 5 Jahren mit 2 Punkten, ­ mehr als 5 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 3 Punkten, ­ mehr als 6 Jahren bis einschließlich 7 Jahren mit 4 Punkten, und ­ mehr als 7 Jahren mit 5 Punkten bewertet. (2) Angabe von mindestens 3 personenbezogenen Referenzen sowohl des Projektleiters als auch stellv. Projketleiters: Es werden nur Referenzen über Leistungen, die die Planung und Entwicklung von IT-Konzepten zum Gegenstand haben, und mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind, gewertet („Mindestkriterium“). Die Leistungen müssen zudem jeweils in einem Zeitraum zwischen 01/2019 bis zur Einreichung des Angebots abgeschlossen worden sein („Mindestkriterium“). Ältere Referenzen werden nicht gewertet. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: • Budgetumfang der eingebauten Komponenten (Hardware) von mind. EUR 150.000 Mio. netto; (1 Teilpunkt) • im Bereich innovativer Büroneubau oder vergleichbar; (1 Teilpunkt) • mit Veranstaltungsbereich und Gastronomie; (1 Teilpunkt) • für einen öffentlichen Auftraggeber oder unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. (1 Teilpunkt)
Gewichtung (Punkte, genau): 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Honorarangebot
Gewichtung (Punkte, genau): 3
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.aumass.de,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-18Z08:00:00Z
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 91DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-18Z08:03:00Z
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Brainergy Park Jülich GmbH
Registrierungsnummer: 000
Stadt: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Telefon: +4924613189730
Profil des Erwerbers: https://www.brainergy-park.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 000000
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 15a9e0a5-5891-40fc-8913-5f37ba75e964- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-17Z14:23:26Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00706742-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 224/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-21Z

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