Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen
darüber vorzulegen, dass der Bieter - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch
eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden
ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt
ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren
weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen
haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / §
6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist
einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e EU
Abs. 3 gilt entsprechend; - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person,
deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
§ 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A; - in den vergangenen 3 Jahren
keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A; - in den vergangenen
3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr.
8 VOB/A; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - dass kein
zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG
vorliegt; - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber
vor, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern;
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuerung und
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
behält sich der Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, soweit der Bieter beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom
Bieter zu fordern; - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie-
und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist; - für die zu erbringende Leistung
in die Handwerksrolle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus
dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate,
maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote,
Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis über seine Eintragung in die Handwerksrolle
vorzulegen, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote nicht
älter als 6 Monate ist (Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit
deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder
der Bietergemeinschaft.