Hausanschlussmanagement für die Errichtung einer passiven Gigabit-Infrastruktrur im Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 23-11 BOK_HAM2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE312290322
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 40350036-0
Fax: +49 40350036-136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wr-recht.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hausanschlussmanagement für die Errichtung einer passiven Gigabit-Infrastruktrur im Ortenaukreis
Die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Gigabit- Netzen) zum schnellen Austausch von Informationen und Wissen ist zu einem wichtigen Standortfaktor und damit zu einer Aufgabe der Daseinsvorsorge geworden. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG ("Auftraggeber" oder "AG" genannt) beabsichtigt in den Ausbaugebieten in den Kommunen Bad Peterstal- Griesbach, Lautenbach, Oppenau, Schuttertal, Hornberg die nachhaltige und zukunftsorientierte Versorgung mit leistungsfähigen, auf Glasfasern basierten Breitbandanschlüssen mit einer Leistung von mindestens 1 Gigabit/s zu realisieren.
Gemeinden Bad Peterstal- Griesbach, Lautenbach, Oppenau, Schuttertal, Hornberg
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen für das Hausanschlussmanagement in Anlehnung an den § 43 (Ingenieurbauwerke) sowie § 55 (Technische Gebäudeausrüstung) HOAI. --- Der Umfang des Netzgebietes, in welchem die auftragsgegenständlichen Leistungen des Hausanschlussmanagements zu erbringen sind, ist der Ziff. 1.2 der Vergabeunterlage zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland