VgV Projektsteuerung gem. §2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 145-414445
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nördliche Ringstraße 35
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Städtische Vergabestelle, Nördliche Ringstraße 35, 73033 Göppingen
E-Mail:
Telefon: +49 71616503910
Fax: +49 71616503909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goeppingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Projektsteuerung gem. §2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen
Die Stadt Göppingen beabsichtigt die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums in Göppingen. Das Gebäude wurde 1959 vom Architekten Günter Behnisch mit Bruno Lambert erbaut und in den Jahren 2000 und 2002 mit Anbauten ergänzt. Das Gebäude ist ein sehr gut überliefertes Beispiel der Schularchitektur der 1950er Jahre und steht seit 2015 unter Denkmalschutz. Das Hohenstaufen Gymnasium ist ein dreizügiges Gymnasiummit bilingualem Zug mit derzeit ca. 520 Schülern. Das Gymnasium ist zentral im Stadtgebiet gelegen und im unmittelbaren Umfeld des Gymnasiums befinden sich ein Sportplatz, eine Sporthalle und eine Schwimmhalle.
Die Schule bietet auch ein Ganztagesangebot mit der Essensversorgung durch eine Mensa, welche nicht im Schulgebäude selbst untergebracht ist.
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Das Architekturbüro Behnisch Architekten ist mit der Generalsanierung beauftragt. Derzeit befindet sich das Projekt in einem fortgeschrittenen Stadium der Vorplanung (LPH 2). Im November ist damit zu rechnen, dass die...
Für die Leistungen der Projektsteuerung gem. § 2 AHO-Heft Nr.: 9 (März 2020), Grundleistungen der Projektstufen analog der Architektenleistungen ab LPH 3 HOAI, Handlungsbereiche A-E wird ein geeignetes Büro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Das bestehende Gebäude soll saniert und umgebaut werden. Geplant ist eine Generalsanierung des Klassentraktes und der Flügelbauten, die Grundrissstruktur kann in großen Teilen belassen werden, es sind nur kleinere Anpassungen notwendig. Während der Sanierung wird es einen Umzug des Klassentrakts und Schulgebäude ist barrierefrei.
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Ziel ist es, Nutzeranforderungen, denkmalschutzrechtliche Belange, energetische Anforderungen und Wirtschaftlichkeit der Sanierung miteinander in Einklang zu bringen.
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Die Umsetzung folgender Maßnahmen ist geplant:
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Generalsanierung:
- Generalsanierung des gesamten denkmalgeschützten Gebäudes mit Erhalt der Bausubstanz
- die denkmalgerechte, energetische Sanierung der Fassade
- die denkmalgerechte, energetische Sanierung der Außenbauteile, wie Dach, Deckenuntersichten und Wände
- Einbau von Lüftungsanlagen zur mechanischen Be- und Entlüftung des Hauptklassentraktes und der Fachräume
- Erneuerung sämtlicher technischer Anlagen (Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlage)
- Einbau eines Glasfasernetzes für die Datentechnik (Herstellung der notwendigen datentechnischen Infrastruktur innerhalb des Gebäudes)
- Brandschutzsanierung
- das denkmalgerechte Aufarbeiten oder Erneuern sämtlicher Oberflächen
- Sanierung der Außenanlage
- Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitalen Schultafelsystemen
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Interimsschule:
- Errichtung einer Modulanlage für die Auslagerung der Schule in zwei Bauabschnitten (Bauzeit insgesamt zwei Jahre)
- die Herrichtung des Sportplatzes für die Aufstellung der Interimsschule und anschließende Sanierung des Sportplatzes nach Abbau der Interimsschule
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Das Mensagebäude, die Sporthalle und die Schwimmhalle, die sich ebenfalls auf dem Grundstück befinden, sind nicht Teil der Generalsanierung.
Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die vorhandene Fassade erhalten und saniert wird. Diese Variante wird vom Landesamt für Denkmalpflege unterstützt und ist durch diese Behörde zuschussfähig. Es ist geplant, für die Maßnahme noch weitere Zuschüsse an anderen Stellen zu beantragen. Für die Baumaßnahme ist neben der Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.
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Nach der derzeitigen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums auf 26,5 Mio € brutto (KG 300-700) für die Sanierung und auf 4 Mio € brutto (KG 300-700) für die benötigte Interimsschule zur Auslagerung des Schulbetriebs.
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Für die Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums wurden 2018 vom RP Stuttgart 2,1 Mio € Fördermittel zugesagt. Die Verwaltung wird in Anbetracht der aktuellen Kostenentwicklung bei diesem Projekt nach Vorliegen der Kostenberechnung (mit Entwurfsplanung LPH 3) einen überarbeiteten Fördermittelantrag stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VgV Projektsteuerung gem. §2 AHO-Heft Nr.: 9 (2020) | Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.edr.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter*innen über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn die Antragstellerin / der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin / des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).