Beschreibung: Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen: 1. Angabe,
welche Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Nachweis über die sachgemäße Wäschepflege gemäß RAL GZ 992/1 (bei Bedarf RAL GZ
992/2) 3. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt:
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung ausreichend, dass der Bieter im Auftragsfalle
(mindestens) über eine Industriewaschmaschine, ein Gerät für die chemische Reinigung
und über Geräte beziehungsweise Utensilien zur antibakteriellen und antiviralen Reinigung
verfügen wird. 4. Qualifikation der Leiterin / der Leisters des Reinigungsbetriebes:
Nachweis des geplanten Einsatzes einer Person mit einer einschlägigen berufsfachlichen
Qualifikation für die Leitung der Wäschereinigung (Textilreinigungsmeister/in und/oder
Fachausbildung und Umweltschutzschulung in der Textilreinigung gem. WHG und Sachkunde
für die Bedienung und Wartung von chemischen Reinigungsanlagen); zur Angebotsabgabe
ist zwingend der Nachweis der beruflichen Qualifikation der Leiterin / des Leiters
des Reinigungsbetriebes vorzulegen. 5. Eigenerklärung Fachkräfte und Hygieneschulungen:
Eigenerklärung oder Zertifikat über den Nachweis der vorhandenen Fachkräfte, insbesondere
zur Durchführung der chemischen, antibakteriellen und antiviralen Reinigung. Weiterhin
eine Eigenerklärung darüber, dass die Mitarbeiter regelmäßig Hygiene-Schulungen durchführen.
Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Wäsche in den Kitas auch mit nicht ungefährlichen
Viren (beispielsweise Noro-Viren) und Bakterien (beispielsweise Streptokokken) kontaminiert
sein kann, zwingend erforderlich, da hier eine Spezial-Reinigung erfolgen muss. 6.
Vorlage des Umweltzeichens "Blauer Engel" und/oder "Euroblume" (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Einreichung des Umweltzeichens beziehungsweise der zugehörigen
aktuelle Prüfberichte "Blauer Engel" und/oder "Euroblume"; kann das geforderte Umweltzeichen
aktuell nicht vorgelegt werden, ist folgende Erklärung abzugeben: "Ich/wir sichere/n
zu, dass die von mir angebotenen Produkte die Kriterien der Umweltzeichen "Blauer
Engel" und/oder "Euroblume" erfüllen. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass die Unrichtigkeit
der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur
Folge hat, bzw. nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem
Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt". Auf gesonderte Anforderung durch den
Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe, welche Nachunternehmen
(namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages
zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Referenzliste: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers: Mindestanforderungen: Mindestens
jeweils 1-jährige Erfahrung je Auftrag; der komplette Referenzzeitraum 2019 bis 2023
muss durch einen oder mehrere Aufträge abgedeckt sein; die Referenzangaben müssen
im Formblatt "II Anforderungen an das Unternehmen" unter Punkt 2.1 eingetragen werden.
3. Kopien vorhandener Zertifikate (siehe Punkt 1.5 im Formblatt "II Anforderungen
an das Unternehmen") 4. Kopien vorhandener Zertifikate bzw. Nachweise zu den weiteren
im Formblatt "II Anforderungen an das Unternehmen" gemachten Angaben 5. Nachweise,
die den Einsatz von qualifiziertem, tarifgebundenem, sozialversicherten Personal belegen
6. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden 7. Nachweis über die regelmäßige
Teilnahme des eingesetzten Personals an beruflichen Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
8. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens
und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist 9. Angabe
der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle
beauftragt sind 10. Nachweis dass der Bieter im Auftragsfalle (mindestens) über eine
Industriewaschmaschine, ein Gerät für die chemische Reinigung und über Geräte beziehungsweise
Utensilien zur antibakteriellen und antiviralen Reinigung verfügt 11. Beschreibung
der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs-
und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens 12. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen,
die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwendet Falls für diesen Auftrag
im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen,
dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
sowie eine gemeinsame Haftungserklärung vorzulegen.