ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW 2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4; TEB-SW 2/01/21/10714
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NT 42
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA146- 90 Der erhebliche Mehraufwand bei der Fertigstellung der Umweltplanung im PfA 8.1 ist maßgeblich der Tatsache geschuldet, dass die Planfeststellungsunterlagen bereits 2014 erstellt wurden, neue Zugzahlen 2016 eingearbeitet wurden, 2017 offengelegt wurden, Ende 2019 der Erörterungstermin stattfand und 2021 erneut in die Offenlage gingen. Hieraus resultiert das Erfordernis der Einarbeitung mehrerer Aktualisierungen von Grundlagen, die der technischen Planung und Umweltplanung dienen. Der Umfang der Änderungen führt zu einem hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf zwischen den Projektbeteiligten, dem der Generalplaner und seinen Nachunternehmern gerecht werden müssen. Die am 09. November 2023 angezeigten Leistungen enthalten: - die Einarbeitung der Ergebnisse aus der Einwendungsbearbeitung aus der 2. Offenlage zur Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen (PfU) im PfA 8.1 bis Anfang März 2023 (N146-13, Anlage 6, Pos. 10) - die Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Planfeststellungsbeschluss (PfB) ab Januar 2024 (N146-13, Anlage 6, Pos. 10) - die Plausibilisierung der Kartierdaten aus 2017 und die Erstellung eines ergänzenden Berichts zum Thema Biotopverbund zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit der PfU im PfA 8.1 (N146-13, Anlage 6, Pos. 11) - die Erstellung zusätzlicher Gutachten und Entscheidungsgrundlagen im Rahmen der Abwägung der PfB im PfA 8.1 (N146-13, Anlage 6, Pos. 11) - die weiterhin notwendige Unterstützung der Kooperationsgemeinschaft Umwelt (KGU) als Nachunternehmer des Generalplaners
SWECO GmbH bei der Bearbeitung komplexer und vielseitiger umweltfachlicher Themen für die Fortschreibung und Fertigstellung der technischen Planung im PfA 8.1, inkl. sämtlicher Termine (N146-13, Anlage 6, Pos. 12 & 14).
Der Umfang dieser Leistungen war zum Zeitpunkt der Fortschreibung NA 146-13 im Jahr 2015 in dieser Größenordnung weder vorherzusehen noch bei sorgfältiger Vorbereitung vorauszusagen und konnten nicht in die ursprüngliche Bearbeitung