2019-0466-GS, VP 700.B.420.004 EU-Auftragsmitteilung Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-0466-GS IMD
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Burgacker 3
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47049
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2019-0466-GS, VP 700.B.420.004 EU-Auftragsmitteilung
Schulstandort Gesamtschule Walsum Kurze Straße 51 47179 Duisburg
Der AG beabsichtigt unter den Titeln "Gute Schule 2020 sowie KIDU Schule" Maßnahmen an Schulgebäuden im Duisburger Stadtgebiet durchzuführen. Diese Maßnahmen reichen von der Sanierung von WC-Anlagen über die Sanierung von Innenräumen, energetischen Sanierungen bis hin zu Erweiterungs- und Ersatzneubauten.
Die Gesamtmaßnahmen werden im Rahmen des Förderprogramms der NRW.BANK "Gute Schule 2020" und im Rahmen von KIDU-Schule (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2) umgesetzt. Die Förderprogramme sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die
Arbeiten im Rahmen der Gesamtmaßnahme müssen entsprechend den Förderrichtlinien spätestens bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.
Gegenstand des Vertrages sind Fachplanerleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung.
Der AG beabsichtigt im Rahmen der Gesamtmaßnahme der Gesamtschule Walsum am Gebäude 2 die Sanierung der Dach-, Fenster- und Fassadenflächen. Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme a) belaufen sich auf ca. 145.000 Euro netto.
Die Anpassung der Heizflächen samt hydraulischem Abgleich sowie Neuaufbau der Blitzschutzanlage und Installation der Aussenbeleuchtung nach Sanierung von Dach und Fassade ist ebenso am Gebäude 4 geplant. Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme b) belaufen sich auf ca. 610.000 Euro netto.
Das Herrichten der NW-Fachräume sowie das Herstellen der erforderlichen technischen Anschlüsse und der räumlichen Gestaltung sollen im Gebäude 2 durchgeführt werden. Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme c) belaufen sich auf ca. 29.000 Euro netto.
Die anrechenbaren Kosten beziehen sich auf die KGR 400.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Grefrath
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Bezogen auf den Auftrag:
a) Die Projekte sind zwingend entsprechend der Normen und Vorgaben, die sich aus der Finanzierung durch die NRW-Bank Gute Schule 2020 ergeben, durchzuführen.
b) Für die Projektdurchführung sind AG-seitig eingerichtete Systeme zu nutzen.
c) Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYW6Q
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: +49 221 / 147-3053
Fax: +49 221 / 147-2891
(1) Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthält die EU-Auftragsbekanntmachung oder diese Allgemeine Vergabeunterlage nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auskunft erteilende Stelle umgehend darauf hinzuweisen.
Weiterhin hat der Bewerber bzw. der Bieter die Stelle auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich per Telefax oder per E-Mail aufmerksam zu machen.
(2) Fristen für Rechtsschutz
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Danach endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
(3) Information an nicht berücksichtigte Bewerber oder Bieter
Den nicht ausgewählten Teilnehmern/Bewerbern wird die Vergabestelle unverzüglich nach der Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb eine entsprechende schriftliche Mitteilung in Textform zukommen lassen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird den ausgewählten, aber nicht für die Vergabe vorgesehenen Bietern mindestens 10 Tage (bei elektronischer Versendung) vor der Zuschlagserteilung durch schriftliche Mitteilung der Name des obsiegenden Bieters sowie die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihres jeweiligen Angebotes mitgeteilt
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schulstandort Gesamtschule Walsum Kurze Straße 51 47179 Duisburg
Der AG beabsichtigt unter den Titeln "Gute Schule 2020 sowie KIDU Schule" Maßnahmen an Schulgebäuden im Duisburger Stadtgebiet durchzuführen. Diese Maßnahmen reichen von der Sanierung von WC-Anlagen über die Sanierung von Innenräumen, energetischen Sanierungen bis hin zu Erweiterungs- und Ersatzneubauten.
Die Gesamtmaßnahmen werden im Rahmen des Förderprogramms der NRW.BANK "Gute Schule 2020" und im Rahmen von KIDU-Schule (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2) umgesetzt. Die Förderprogramme sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die
Arbeiten im Rahmen der Gesamtmaßnahme müssen entsprechend den Förderrichtlinien spätestens bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden.
Gegenstand des Vertrages sind Fachplanerleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung.
Der AG beabsichtigt im Rahmen der Gesamtmaßnahme der Gesamtschule Walsum am Gebäude 2 die Sanierung der Dach-, Fenster- und Fassadenflächen. Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme a) belaufen sich auf ca. 145.000 Euro netto.
Die Anpassung der Heizflächen samt hydraulischem Abgleich sowie Neuaufbau der Blitzschutzanlage und Installation der Aussenbeleuchtung nach Sanierung von Dach und Fassade ist ebenso am Gebäude 4 geplant. Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme b) belaufen sich auf ca. 610.000 Euro netto.
Das Herrichten der NW-Fachräume sowie das Herstellen der erforderlichen technischen Anschlüsse und der räumlichen Gestaltung sollen im Gebäude 2 durchgeführt werden. Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme c) belaufen sich auf ca. 29.000 Euro netto.
Die anrechenbaren Kosten beziehen sich auf die KGR 400.
Ort: Grefrath
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Land: Deutschland
Die Stadt Duisburg hat die drei Maßnahmen an dem Standort Gesamtschule Walsum, Kurze Straße 51, 47179 Duisburg im Zuge eines Vergabeverfahrens gemeinsam ausgeschrieben und in einem Vertrag vergeben. Bei den Maßnahmen handelt es sich um GS-S-1-012 (herrichten der NW-Fachräume Gebäude 2), KS-S-1-012_1 (energetische Sanierung Gebäude 4) und KS-S-1-011_1 (energetische Sanierung Gebäude 2). Erst während den Leistungsphasen 1 und 2 wurde eine hohe PCB-Belastung der Gebäude erkannt, die eine umfangreiche Ausweitung der Entkernung der Bausubstanz vor dem geplanten Ausbau notwendig macht. Daher ist die Änderung des planerischen Auftrags durch Zusammenlegung der drei Einzelmaßnahmen zu einer Gesamtmaßnahme aus wirtschaftlichen und planerischen Aspekten im Gebäude 2 erforderlich. Auf energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude 4 wird dadurch verzichtet. Die Änderung unterliegt keiner Pflicht zur Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, da sie gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB durch Umstände erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Mit der festgestellten PCB-Belastung liegen insoweit gegenüber dem Kenntnisstand bei Ausschreibung der ursprünglichen Einzelmaßnahmen veränderte Umstände vor, die eine Anpassung des ursprünglichen Leistungsziels zur Erreichung erfordert. Da die Umstände erst während der Leistungsphasen 1 und 2 erkannt wurden, handelt es sich um Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können. Die Untersuchungen der vorhandenen Schadstoffe im Gebäude wurde itterativ durchgeführt. Nach den ersten positiven PCB-Proben wurde der Untersuchungsumfang deutlich erweitert, um den Gesamt-Umfang ermitteln und bewerten zu können. Der Umfang der Belastungen lässt auf Grund der inzwischen umfangreich vorhandenen Erfahrungen mit PCB-Belastungen keine andere Ausführungsvariante zu, als eine Kern-Sanierung des Gebäudes mit anschließendem Wiederaufbau der Oberflächen, elektrischen Versorgung mit Strom und Licht. Lediglich das Untergeschoss ist von den Belastungen nicht betroffen. Der ursprüngliche Aufgabenteile der Errichtung von NW-Räumen durch eine Anpassung der WC-Situation mit den entsprechenden statischen Eingriffen ist weiterhin unverändert vorhanden und kann auf dem Planungsergebnis der LPH 2 fortgesetzt werden. Die Fassadensanierung ist ebenfalls unverändert erforderlich. Die energetische Sanierung der Dach-Konstruktion wurde an die minimalen Erfordernisse angepasst. Die grundlegende Anpassung der Technik für die Errichtung der NW-Räume ist weiterhin erforderlich. Die Verlagerung der Ursprünglich für das Gebäude 4 vorgesehene energetischen Sanierung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die ursprünglich beauftragten TGA-Planungen am Gebäude 2. Durch die Kernsanierung des Gebäudes 2 und der Klassenräume sind in üblichen überschaubaren Umfang TGA-Planungsleistungen an der Beleuchtung und Verkabelung hinzugekommen. Die Erhöhung der Anzahl an NW-Raum-Einbauten anstelle der bisher reinen Unterrichtsräume stellt eine Modifizierung der sowieso bereits vorgenommenen TGAPlanung der bereits ursprünglich vorgesehenen NW-Räume dar. Der Gesamtcharakter der Einzelaufträge wird durch die Änderung gewahrt, da er jeweils in der Gesamtmaßnahme KS-S-1-011_1 (Maßnahmenbeschreibung: Reaktivierung Gebäude 2) aufgeht. Eine Erhöhung des Preises gegenüber dem ursprünglichen Wert liegt nicht vor. Das neue Gesamthonorar für die Beauftragung des Planers der Einzelmaßnahmen mit einem modifizierten Gesamtauftrag liegt mit ca. 295.000,00 EURO sogar unterhalb der ursprünglichen Auftragssumme von ca. 320.000,00 EURO.
Mit Feststellung der PCB Belastung ging auch eine inhaltliche Erweiterung der Anzahl zu erneuernder NW-Räume einher. Der ursprüngliche Umfang der Planung von 2 Räumen wurde auf 8 Räume inklusive des Umfanges der technischen Ausrüstung erweitert. Die Erweiterung ist erforderlich, da sie die ursprüngliche Leistung verbessert. Die
zusätzlichen NW-Räume werden im Zuge der energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes nun dort angesiedelt, wo die erforderliche technische Infrastruktur bereits vorhanden bzw. dessen Erweiterung bereits Umfang der beauftragten TGA-Planungsaufgabe ist. Diese Erforderlichkeit der zusätzlichen Leistungen ist nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages entstanden. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a GWB).
Die Änderung des ursprünglichen Auftrags ohne neues Vergabeverfahren durch Erweiterung der Anzahl der zu planenden NW-Räume ist gerechtfertigt, weil die zusätzlichen Leistungen zur Erweiterung der bestehenden Dienstleistung bestimmt ist und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass Dienstleistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen erworben werden müssten. Dies wäre mit unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten der Leistung verbunden.
Mit der Erhöhung der Anzahl der NW-Räume geht lediglich eine Anpassung der Grund-Dimensionierung der TGA-Versorgungen für die sowieso schon geplanten NW-Räume einher. Es müssen somit keine zusätzlichen technischen Schnittstellen geschaffen werden.
Der Gesamtcharakter der Einzelaufträge wird durch die Änderung gewahrt. Die gesamthafte TGA-Planung kann über alle TGA-Planungsleistungen in diesem Gebäude gebündelt werden und Gewährleistungsschnittstellen (Klarheit der Mängelhaftung) werden vermieden, eine Verzögerung in der Nutzung der Hauptleistung kann durch die durchgehende und um die gleichartigen NW-Räume erweiterte TGA-Planung vermieden werden komplexe technische Anpassungsnotwendigkeiten der NW-Räume sind bereits in der ursprünglichen Planung erfolgt und können somit sehr effizient auf die erweiterten Ausstattungen der zusätzlichen NW-Räume übertragen werden, laufende Überwachungserfordernisse und Mehrkosten, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen stehen, werden vermieden, da sich nur ein TGA-Fachplaner um eine gesamthaft funktionierende und abnahmereife Leistung kümmern muss. Unnötige Schnittstellen und Mehrfach-Beauftragungen von Sachverständigen-Leistungen können dadurch vermieden werden.