Neubau Scheffelhalle Singen - Lüftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1Z/036/4-E
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hohgarten 2
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement/Hochbau
E-Mail:
Telefon: +49 773185440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.singen.de/start
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Scheffelhalle Singen - Lüftungsanlagen
- Lüftungsanlage nach DIN 18379
- Gebäudeautomation
Stadt Singen, Schaffhauser Straße 22 78224 Singen
- Lüftungsanlage nach DIN 18379 (Stahlkonstruktionen 300 Kg, RLT Anlage, Filter, Abluft-Gerät, Erhitzer, Lüftungskanäle, Lüftungsgitter, Wärmedämmung, Kernbohrung etc.)
- Gebäudeautomation (Feldgeräte, DDC-Hardware, Dienstleistungen DDC, Schaltschrank, Überspannungsschutz für Wärmepumpen etc.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Auf die Frist gem. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.“
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985