ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW 2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4; TEB-SW 2/01/21/10714
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NT 40
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA146- 91 Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren im PfA 8.1 wurden sämtliche Kritikpunkte an der Planung und Umsetzung der Ersatzmaßnahme E1 erhoben. Obwohl die meisten der von der Fischereibehörde vorgebrachten Einwände abgewehrt werden können, darunter ein möglicher Temperaturanstieg des Fischlebensraums, negative Auswirkungen der Beweidung auf die Feuchtwiese, Beeinträchtigung der Durchgängigkeit und der Muschelpopulation im Marchackergraben aufgrund von Verschlammung, stellen die folgenden Punkte ein potenzielles Risiko dar: - fehlende Abstimmung zur Unterhaltung der Stellfallen
- umfangreicher Wasserrechtsantrag - Neukartierung der Fläche & angepasste Planung der E1, aufgrund der Weiterentwicklung des Bestands seit den letzten Geländeerhebungen im Jahr 2018 Aufgrund der Komplexität und Unvorhersehbarkeit der Entwicklung dieser Maßnahme ist es daher im Interesse des Projektes,
eine Alternative zur E1 zu finden. Eine Kompensation des Wegfalls der E1 mit Ökopunkten gemäß ÖKVO wäre aus juristischer Sicht grundsätzlich möglich. Die Vorgehensweise soll jedoch zunächst mit der HNB abgestimmt. Inhalt des vorliegenden Nachtrags ist die Vorbereitung einer Entscheidungsgrundlage für die Umweltbehörden: Zeichnerische Darstellung von sich entwickelnden Biotoptypen aufgrund Darstellung im LBP, Zuordnung von Ökopunkten zu den Erfassungseinheiten, Übertragen der geplanten Maßnahmen in Textform, Erstellen einer Tabelle, Input, Vegetationskunde, Hydrologie, inkl. der hierfür notwendigen
Abstimmungen und Terminteilnahmen.
Der AG hätte die konkrete Änderung zum Zeitpunkt des Vertragsfortschreibung NA 146-13 im Jahr 2015 im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen können, da die Weiterentwicklung der Maßnahme E1 aufgrund sämtlicher Vorgaben im Rahmen der Planfeststellungsverfahren durchgeführt wurde. Der Auftragnehmer schuldet als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollständigen Planfeststellungsunterlagen für die im Planungsabschnitt vorgesehenen Strecken- bzw.