ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW 2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4; TEB-SW 2/01/21/10714
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NT 36
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA146-55 Alle grundlegenden Planungsleistungen zur Erbringung der Leistungsphase 3 und 4 sind an den Generalplaner vergeben (ehemaliger Hauptvertrag B0171400 und Fortschreibung N146-2, bzw. N146-13). Die zusätzlichen Leistungen ergeben sich aufgrund von erforderlichen weiteren Kartierungen im Rahmen der Entwurfsplanung zur Bahnstromleitung 437 im Bereich der Maststandorte 471-483. Ziel der Ergänzungskartierung ist es, die Erlangung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses durch aktuelle Datengrundlagen zu gewährleisten. Die Kartierungen der Artengruppen Reptilien, Amphibien, Schmetterlinge und Libellen an den Mast- und Gerüststandorte der Bahnstromleitung 437 (13 Maststandorte) war bisher nicht Gegenstand der faunistischen Erhebungen. Als Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Projekts ist diese erforderlich. Nach interner Bewertung durch die Umweltabteilung des Großprojektes Karlsruhe-Basel muss diese Kartierung nachgeführt werden, da eine genehmigungsreife Planfeststellungsunterlage den einschlägigen fachlichen Qualitätsstandards entsprechen muss.
Zur Durchführung der Kartierungen, der Interpretation der neuen Ergebnisse u.a. auch im Bezug auf die vorhergehenden Kartierungen, die Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange und der Anpassung des bisherigen artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmenkonzepts bedarf es der ausgeprägten Projektkenntnisse sowohl der erarbeiteten Grundlagen, als auch der bisher bereits erstellten Gutachten. Der aktuelle Auftragnehmer erstellt sowohl die technischen als auch die umwelttechnischen Planungen für die PfA 8.0 und 8.1. Der AN verfügt über das wesentliche Know-How und spezifisches Projektwissen, welches hier zur Abwägung, auf welche Daten im welchem Umfang zurückgegriffen werden muss, unabdingbar ist. Eine kurzfristige Umsetzung ist erforderlich, da die Kartierungen jahreszeitabhängig erfolgen müssen. Eine zeitnahe Leistungserbringung ist durch das umwelttechnische Projektwissen des aktuellen AN gewährleistet.