ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400) Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW 2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schwarzwaldstraße 82
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
E-Mail:
Telefon: +49 721938-6266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung 10714 (B0171400)
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4; TEB-SW 2/01/21/10714
ABS/NBS Karlsruhe-Basel,Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz im PfA 8.3 und PfA 8.4
Postanschrift: KAISERSTRASSE 235-237,
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NT 40
Postanschrift: Kaiserstrasse 235 - 237
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 0721-6193780
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 145-48 Der Auftragnehmer (AN) ist als Generalplaner mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung Lph 3/4 im Streckenabschnitt 8A beauftragt. Der Auftragnehmer (AN) ist als Generalplaner mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung Lph 3/4 im Streckenabschnitt 8A (Hauptvertrag B0171400 sowie Vertragsfortschreibung 145-9). Die werkvertraglich geschuldete Leistung ist die Erstellung genehmigungsfähiger Planfeststellungsunterlagen. Die bisher beauftragten Leistungen im PfA 8.2 umfassen neben der Objekt- und Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk Tunnel Mengen u. a. die geotechnische Beschreibung und Beurteilung des Baugrunds sowie ein tunnelbautechnisches Gutachten. Mit vorliegender Mehrkostenanzeige 145-28 werden zusätzliche Leistungen gegenüber der mit der Vertragsfortschreibung 145-9 angebotenen Leistung in folgenden Positionen angezeigt. 1. Baugruben- und Gründungskonzept 2. Analytische Setzungsberechnungen (Flach- und Tiefgründung) 3. Numerische Berechnungen 2D/3D Finite-Elemente 4. Besprechungen und Ortstermine 5. Besprechungen digital Mit Erstellung und Abgabe des gem. HV beauftragten Tunnelbautechnischen Gutachtens am 09.07.2004 wurden die Baugrundverhältnisse auf Grundlage der 1. Erkundungskampagne beschrieben, sowie Angaben zur möglichen Gründung und des Vortriebs des Tunnels in Abhängigkeit der vorgesehenen Trassierungen getroffen. Der Planungsstand 2003 sah zu diesem Zeitpunkt noch einen Tunnel von maximal 1,3 – 1,6 km Länge vor. Mit fortschreitender Entwurfsplanung wurde die Trassierung und Gradiente des geplanten Tunnel Mengen grundlegend überarbeitet und ist nun auf einer Länge von 2,2 km in offener Bauweise geplant. Zur planerischen Ausarbeitung einer wirtschaftlich und baubetrieblich optimierten Bauausführung ist ein vertieftes Tunnelbautechnisches Gutachten als Grundlage für die konstruktive Entwurfsplanung zwingend erforderlich. Aufgrund der kritischen Randbedingungen mit wechselhaften Baugrundverhältnissen, variierenden Überdeckung, der direkten Lage zur Autobahn BAB A5 sowie der Tank- und Rastanlage Breisgau sind die zu erwartenden Verhältnisse erschöpfend zu beschreiben/modellieren und das Bauwerk in diversen Teilbereichen und Schnitten detailliert zu beplanen. Die nun zu beauftragenden Nachtragsleistungen umfassen alle erforderlichen geotechnischen und tunnelbautechnischen Ingenieurleistungen, die als Grundlage für die finale Entwurfsplanung des Tunnel Mengen erforderlich sind. Diese Leistungen sind für die konkretere Ausgestaltung der weiteren Entwurfsplanung, insbesondere für den finalen Entwurf des Tunnels Mengen, des Verbaus und der Erdbauwerke sowie der damit verbundenen Leistungen erforderlich. Ohne diese Leistungen ist der optimierte Abschluss der Aushub - und Verbauplanung unmöglich. Eine optimierte und wirtschaftlich begründbare Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen im Bereich des Tunnels Mengen kann nur durch die hier angegebene zusätzliche Leistung erreicht werden. Die zusätzliche Leistung ist somit für den werkvertraglichen Erfolg des AN erforderlich. Die Erfordernis ergab sich erst mit der fortschreitenden Planung und ist nicht Gegenstand der bisherigen Beauftragung.
Die angebotenen, zusätzlichen Leistungen für die Fortschreibung des Tunnelbautechnischen Gutachtens sind mit den bisher beauftragten Leistungen inhaltlich aufbauend und zeitlich verzahnt. Die Verzahnung zeigt sich insbesondere auch dadurch, dass die analytischen und numerischen Berechnungen iterativ und in enger Abstimmung mit dem Entwurfsplaner erfolgen müssen, dies in gleichzeitiger Kenntnis des aktuellen Bauentwurfs, der bisherigen Baugrunderkundung und der labortechnischen Prüfergebnisse. Der dynamische Ablauf der Berechnungen und Modellierung unter iterativer Anpassung der Stoffmodelle und Kennwerte erfordert eine umfängliche Kenntnis der vorherrschenden Baugrund- und Grundwasserverhältnisse und eine einheitliche Sachbearbeitung in allen Planungsebenen. Mit einer Vergabe an einen neuen AN kann das Ineinandergreifen und die Einheitlichkeit in der Leistungserbringung nicht gewährleistet werden