Beschreibung: - Die berufliche Leistungsfähigkeit ist durch Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge
in Form einer Liste (Anlage 11) der in den letzten drei Jahren (2021-2023) erbrachten
wesentlichen Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
nachzuweisen. Es werden auch Referenzen, die mehr als drei Jahre, aber max. fünf Jahre,
zurückliegen, berücksichtigt. Es sind Referenzen von abgeschlossenen Aufträgen aus
den unten genannten Tätigkeitsbereichen, die seit dem 1. Januar 2021 erbracht worden
sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, mit dem Angebot vorzulegen. Mindestens
eine Referenz muss einen Auftrag aus dem Bereich Biotopkartierung betreffen und mindestens
eine weitere Referenz muss einen Auftrag aus dem Bereich Erfassung von FFH-Lebensraumtypen
oder Grünlandkartierung betreffen. > Offenlandbiotopkartierung mit Sachdatendokumentation
je Biotop in mindestens einer Gemeinde (Erfassung und/oder fachliche Betreuung) >
Kartierung von FFH-Lebensraumtypen mit Sachdatendokumentation je Lebensraum-typ bei
mindestens einem Managementplan für Natura 2000 oder Kartierung von FFH-Lebensraumtypen
im Rahmen einer Biotopkartierung nach dem 1. Punkt > Grünlandkartierung mit Bezug
zum genannten Tätigkeitsbereich und/oder Kartierung von FFH-Grünland mit Sachdatendokumentation
je Biotop/Lebensraumtyp in mindestens einer Gemeinde Es sind hier Referenzen mit Angabe
des Projektnamens und Kurzbeschreibung der Leistung, Namen des Projektleiters, Auftragswert,
Bearbeitungszeitraum sowie Namen des Auftraggebers zu nennen (soweit diesen Informationen
keine Geheimhaltungsprinzipien entgegenstehen). - Erklärung, aus der ersichtlich ist,
über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen/Bieter
für die Ausführung des Auftrages verfügt (Anlage 11). - Angabe der Kartierenden, die
bei der Offenland-Biotopkartierung eingesetzt werden sollen. Es muss eine Mindestanzahl
an Personen namentlich genannt werden. Pro Los darf nur eine maximale Personenanzahl
tätig und in der Tabelle (Anlage 9) eingetragen sein. Die Anlage 9 darf nur einmal
eingereicht werden. > Kleine Lose (Lose 4, 6, 8, 10, 13, 15, 17): Namentliche Nennung
von mindestens 2 Kartierer/innen, maximale Nennung von 4 Kartierer/innen > Mittlere
Lose (Lose 1, 2, 3, 7, 9, 11, 12, 16, 18): Namentliche Nennung von mindestens 2 Kartierer/innen,
maximale Nennung von 6 Kartierer/innen > Große Lose (Los 5): Namentliche Nennung von
mindestens 3 Kartierer/innen, maximale Nennung von 8 Kartierer/innen > Sehr große
Lose (Lose 14): Namentliche Nennung von mindestens 4 Kartierer/innen, maximale Nennung
von 10 Kartierer/innen Die Losgrößengruppierung wurde anhand der Anzahl und Fläche
der zu kartierenden Objekte (Anzahl und Fläche der Biotope und Mähwiesen) abgeleitet.
In Absprache mit dem Auftraggeber kann die Personenzahl in Ausnahmefällen erhöht werden
(größerer Kartierumfang/-aufwand als erwartet, nicht vorhersehbarer Ausfall eingeplanter
Personen z. B. durch Krankheit etc.). - Zusätzlich sind in Anlage 10 die eingesetzten
Bearbeiter/innen je Los hinsichtlich der Aufgaben Projektleitung, Geländekartierung,
Sachdateneingabe und Geodateneingabe/Digitalisierung einzutragen. Sofern die eingesetzten
Personen in jedem Los die gleichen Aufgaben (Projektleitung, Geländekartierung, Sachdateneingabe
und Geodateneinga-be/Digitalisierung) wahrnehmen, ist es ausreichend die Anlage 10
nur einmal für alle angebotenen Lose einzureichen. Sind die eingesetzten Personen
in den angebotenen Losen in unterschiedlichen Aufgaben tätig, so ist pro Los eine
separate Anlage 10 einzureichen. - Unterauftragnehmer: Angaben des Bieters, welche
Teile des Auftrags das Unternehmen / der Bieter unter Umständen als Unteraufträge
zu vergeben beabsichtigt (Anlage 10). Hinweis zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe:
Der Bieter kann für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen und Unterauftragnehmer in Anspruch
nehmen, wenn er nachweist, dass ihm für die Erfüllung des Auftrags die erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. - Nachweis durch eine Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen.