Beschreibung: Die Stadt Bad Saulgau liegt im Landkreis Sigmaringen und hat derzeit etwa 17.538 Einwohner.
Seit mehreren Jahren arbeitet die Stadt zielgerichtet am Aufbau eines kommunalen Glasfaser-Netzes.
Die Stadtwerke Bad Saulgau plant die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB) zur Beseitigung
noch vorhandener "weißer Flecken" / „grauer Flecken“ / Erschließung von Gewerbegebieten
/ Erschließung von Schulen und Krankenhäusern. Die Stadt Bad Saulgau hat 2020 hierfür
eine Markterkundung zur Breitbandversorgung durchgeführt. Die Stadt Bad Saulgau hat
die Informationen aus den Antworten der Betreiber auf das Markterkundungsverfahren
auswerten lassen. Bei der Versorgungsanalyse wurden in verschiedenen Bereichen in
der Stadt unterversorgte Anschlüsse (weiße und graue Flecken) ermittelt. Zur FTTB-Versorgung
der weißen Flecken (277) und dessen Vortrieb Upgrade (51) hat die Stadt einen entsprechenden
Förderantrag nach dem Betreibermodell beim Bund gestellt. Ebenso hat die Stadt für
einen Antrag für die Schulen und Krankenhäuser (2) und dessen Vortrieb Upgrade (8)
gestellt. Im Rahmen des Grauen Flecken Programms wurden zwei Förderanträge (Südost-
480 Adressen und West – 260 Adressen) gestellt. Alle förderfähigen Bereiche sollen
nach dem Betreibermodel mit kommunaler, passiver gigabitfähiger FTTB-Infrastruktur
geplant und ausgebaut werden. Für die Leistungen, die Inhalt dieser Ausschreibung
sind, liegen die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Az. 832.5/3-20 09BW200622,
Az. 832.5/3-20 12BW200284, 832.6/10-22 01BW20982, 832.6/10-22 01BW20983) sowie die
Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg vor (Az. 7-8433.4/710, Az 7-8433.4/709,
Az. 7-8433.5/132, Az. 7-8433.5/131). Daher müssen bei diesem Vorhaben alle Vorgaben
der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise
und Auflagen hierzu beachtet und eingehalten werden. Dies ist für alle Anbieter bindend.
Die Stadt Bad Saulgau führt nun diese EU weite Ausschreibung der Planungs- und Ingenieurleistungen
durch, mit dem Ziel, ein Planungs- und Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Planung hat
bis einschließlich der Bauüberwachung in enger Abstimmung mit der Stadt (nachfolgend
Auftraggeber genannt) zu erfolgen. Mangels eines passenden Leistungsbildes in der
HOAI 2021, welches den Leistungsumfang detailliert beschreibt, erfolgt die detaillierte
Beschreibung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistung im folgenden Leistungsverzeichnis
in Anlehnung an die HOAI 2021 ohne Bindung an den Basishonorarsatz oder den oberen
Honorarsatz. Die Leistungen des Auftragnehmers sind in zwei Festpreise zu benennen.
Hierbei stellt der erste Teil, in Anlehnung an die HOAI, die Phasen 4 und 5 und der
zweite Teil, in Anlehnung an die HOAI, die Phasen 6 bis 9 dar. Die Planung soll nach
einem Zeitplan durchgeführt werden. Der Beginn der Planung muss spätestens 4 Wochen
nach Zuschlagserteilung erfolgen. Für die Leistungserbringung gelten u.a.: - Vorgaben
des Fördermittelgebers (Den Link zum Download der entsprechenden Merk- und Hinweisblätter
entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Zuwendungsbescheid) - das Ausbaugebiet - Zeitplan
- Leistungspflichten - Bestandspläne vorhandener Leerrohre, derzeitiger Stand - FTTB-Strukturplan
Bei fehlenden bzw. widersprüchlichen Vorgaben bzw. Angaben sind im Einzelnen Ab-stimmungen
mit dem Auftraggeber erforderlich, die der Auftragnehmer in Eigeninitiative anzustreben
hat. Der Auftraggeber plant, unmittelbar nach Zuschlag mit den Planungsgesprächen
zu beginnen. Der Auftragnehmer hat dafür rechtzeitig entsprechende Kapazitäten bereitzustellen,
um den unmittelbaren Projektstart nach Auftragserteilung sicherzustellen. Der Terminplan
für Planung und Realisierung muss vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abgestimmt
werden. Der Auftragnehmer hat ein Hausanschlussmanagement zur Einholung von Gestattungen
für die Glasfaser-Hausanschlüsse aufzusetzen. Einzuplanen sind alle bestehenden Wohn-
und Geschäftsgebäude in den definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebieten.
Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehenen zusätzlichen
Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis hinter die Grundstücksgrenze
mitzuplanen. Bauliche Maßnahmen (erstellte Trassen, POP-Gebäude oder -Gehäuse) sind
vom Auftragnehmer exakt zu dokumentieren. Die Dokumentation muss entsprechend den
GIS-Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderbescheide aufbereitet sein. Die verschiedenen
Dokumentationen sind termingerecht mit den Teilabrechnungen zu übergeben. Vom Anbieter
sind zwei Festpreise für die ausgeschriebenen Leistungen in der Preistabelle vorzunehmen.
Diese Angaben dienen der Plausibilitätsprüfung und Einschätzung der Planungsqualität
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Unter Vorbehalt der Förderung werden weitere Hausanschlüsse
im Bereich des Vortriebes und des Upgrades der weißen Flecken benötigt. Nach Vorgabe
des Fördermittelgebers sind nur die tatsächlich erbrachten Leistungen förderfähig.
Für die finale Beantragung der Fördermittel sind vom obsiegenden Anbieter detaillierte
Planungen entsprechend den GIS–Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderbescheide vorzulegen.
Die Kosten für eventuell zusätzlich beauftragte Arbeiten sind im Auftragsfall getrennt
auf separaten Rechnungen auszuweisen. Sollten Leistungen außerhalb der dort beschriebe-en
Leistungen erforderlich sein, so muss über einen Nachtrag verhandelt werden, bevor
diese zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Der Fördergeber hat bekanntgegeben,
dass die Hausanschlüsse im Bereich des Vortriebs vollständig hergestellt werden können,
die genauen Konditionen stehen aber noch aus. Der Fördergeber hat ferner eine Upgrade-Möglichkeit
zu Grauen Flecken bekanntgegeben. Der entsprechende Änderungsantrag inkl. Vortrieb-Upgrade
wurde bereits beschieden. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung
zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.