Beschreibung: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme
auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.
Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten)
bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr,
Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend), 2. Eigenerklärung (soweit zutreffend)
der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung
desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung
"Architekt" bzw. "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden
(§ 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV), 4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen, 5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB, 5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 5c)
Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Allgemeinen
Gleichstellungsgesetz (AGG) und dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) 5d) Eigenerklärung
zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG), des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG),
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwArbG),
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen
(§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der
Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen
verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des
Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen, 7. Beabsichtigt der Bewerber
im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung
einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit
in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem die Eignungsleihe in Anspruch
genommen wird, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung
ist auf Anforderung nachzureichen. 8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die
Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden
Unternehmen.