Zusätzliche Informationen: 1) \nDer Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren
mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung
wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen
mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um
die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit
positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung,
ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt.\n\n2)\nDie
Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 12.07.2023,
12:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen
(auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie
sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite
veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und
Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.\n\n3)\nDer
Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier),
per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.\n\n4)\nDer
Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die
Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. \n\n5)\nEs
wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle die Möglichkeit hat, auch auf Basis
der Erstangebote den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, sofern
seitens der Parteien kein Verhandlungsbedarf besteht.\n\n6)\nDatenschutzhinweise
für unsere Geschäftspartner:\nSiehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp
Beschreibung: Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Maschinenteilversicherung
für die im "MVZ (Maschinenverzeichnis)" aufgeführten Schienenfahrzeuge.\n\nDie
Versicherungssummen für Schienenfahrzeuge betragen gemäß dem "MVZ (Maschinenverzeichnis)"\n854.082.882
€ (Neuwert 2023).\n\nFür eine Stadtbahn kann je nach Baujahr und technischer
Ausstattung ein Wert von ca. 4,5 - 5 Mio. € angenommen werden, der Wert je Zahnradbahnfahrzeug
beträgt ca. 13 Mio. €.\n\nDie Straßenbahnen befinden sich nur während der
ca. vierstündigen Betriebspause (Nacht) vollständig im Depot. Das Depot in Möhringen
(Industriestr. 63) bietet Platz für 60 Bahnen, das Depot in Heslach (Böblinger Str.
262) für 40 Bahnen, das Depot in Remseck (Am Holzbach 1-3) für 60 Bahnen. Die Zahnradbahn
(Stuttgart, Filderstr. 34) verfügt über drei Bahnen (zwei im Betriebshof / Werkstatt,
eine im Theater Rampe).\n\nDie Abstellanlage im Tunnel Waldau bietet Platz
für fünf Züge, die Abstellanlage im Tunnel Gerlingen für acht Züge. Alle anderen Züge
werden nachts im Freien abgestellt.\n\nDie Höchstentschädigung je Ereignis
beträgt 50.000.000 €.\n\nDie in den Vergabeunterlagen genannten Versicherungssummen
werden zum Vertragsbeginn durch Anpassung der Wertzuschläge /Indexwerte (2024) berichtigt.
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres
Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Ablauf schriftlich
gekündigt wird.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 365389-2023
Zusätzliche Informationen: Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber
behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das
vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der
Auftragsvergabe nicht zustimmt.\n\nDie Zuschlagsentscheidung erfolgt unter
Beachtung der Zuschlagskriterien und Wertungserläuterungen. Die Auftraggeberin behält
sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.\n\nDie Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:\n1)\nGemäß
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. \n\n2)\nGemäß
§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext
erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.\n\n3)\nGemäß § 160 Abs. 3 Nr.
3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.\n\n4)\nHilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der
o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG,
der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. \n\n5)\nDer
Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere
sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.
1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stuttgarter Straßenbahnen AG
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert
sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0