Beschreibung: 3.1) Nachweis gem. §46 Abs.3 (2 u. 8) VgV: Erklärung, aus der das jährliche Mittel
der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte
ersichtlich ist. Die erforderlichen Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus den
zur Verfügung gestellten Bewerberunterlagen; 3.2) Nachweis gem. §46 Abs.3 (2 u. 8)
VgV: Erklärung, aus der das jährliche Mittel der festangestellten mit vergleichbaren
Leistungen betrauten Ingenieure ersichtlich ist. Die erforderlichen Angaben und deren
Bewertung ergeben sich aus den zur Verfügung gestellten Bewerberunterlagen; 3.3) Berufliche
Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten
verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV); 3.4) Nachweis gem. § 46 Abs.
3 (9) zu Ausstattung/Geräte/technische Ausrüstung des Unternehmens; 3.5) Nachweis
gem. § 46 Abs. 3 (3) VgV, Angaben zur Gewährleistung der Qualität, z. B. Qualitätssicherungs-Zertifikat
gemäß "DIN EN ISO 9001" bzw. gleichwertig; 3.6) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV 2016:
3 Referenzprojekte der letzten 8 Jahre (Abschluss) für vergleichbare Leistungen. Mindeststandards
zu 3.1 Minwert Höchstwert Mindestanforderung 3,00 Besch. 1,0% Höchstwert 5,00 Besch.
Geradlinige Interpolation 7,5% zu 3.2 Mindestanforderung 1,00 Besch. 1,0% Höchstwert
4,00 Besch. Geradlinige Interpolation 7,5% zu 3.6 Anforderungen an die Referenzen
Öffentlicher Auftraggeber, Angaben Kontaktdaten Nein = 0,0% Ja = 3,0% Schwierigkeitsgrad
der Referenz mind. Honorarzone III (oder größer) Nein = 0,0% Ja = 3,0% Referenz zu
Stahlbau im Denkmal Nein = 0,0% Ja = 4,0% Referenz zu Massivbau im Denkmal Nein =
0,0% Ja = 4,0% Baunterhaltungsreferenz Nein = 0,0% Ja = 4,0% Vergleichbarkeit der
Bauaufgabe der Referenz zu ... Min <= 0% Zwischenwerte Geradlinige Interpolation Max
<= 100% = 3% Vergleichbare Kostengrößenordnung der Referenz Min <= 250.000,00 EUR
Max <= 1.500.000,00 EUR Geradlinige Interpolation 1,0% Vergleichbarkeit des erbrachten
Leistungsumfangs der Referenz Min <= 0% Max <= 100% = 2,0%