Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYQFT Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren
aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen
im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber
wird zwischen den Bewerbern anhand der nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl
treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote
sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber
nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr
dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter
zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren
aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber
den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf
Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines
letztverbindlichen Angebotes auf. Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der
letztverbindlichen Angebote gemäß § 58 Abs. 1 VgV unter Berücksichtigung aller Umstände
auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
("Cost plus Fee"), vgl. Ziffer 4.7 der Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber wird 3
bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern
eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur
Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften
in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags; 2) Überprüfung der
Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung
genannten Eignungsanforderungen; 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien
am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber
bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten
erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch
wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings
wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und
deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem
in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere
die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung
stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren
mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen
des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an
die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal
einzureichen. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten,
im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und
Faxnummer zu benennen. Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls.
mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen
und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal
abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur
die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Qualitätssicherung)
stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit. Dennoch wird der Nachweis gefordert.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen
zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 1.3) genannte Vergabeportal
statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten
Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. Beabsichtigt ein Bieter bereits
bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer,
verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen
im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen
zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in
der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe
sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken. Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig
als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung
eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine
vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für
den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt.
Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft,
dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich
zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise
widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls.
Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft
vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist.
Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung
durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen.
Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend.
Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf
der Zustimmung des Auftraggebers. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.