Deutschland - Straßenbahnschienen - Lieferung von Gleismaterial, Schienen und Konstruktionen
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Lieferung von Gleismaterial, Schienen und Konstruktionen
Beschreibung: Lieferung von Gleismaterial, Schienen und Konstruktionen für den barrierefreien Ausbau
der Haltestellen "Biethsstrasse" und "Burgstrasse" mit Ausbau und Umgestaltung der
Dossenheimer Landstrasse in Heidelberg.
Kennung des Verfahrens: 5d6419cc-3f57-402d-bc3d-4e675880d18a
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründengemäß §§ 123, 124 GWB, § 21
AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibtder Bieter entsprechende Eigenerklärungen
mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einerBietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt
dies für jedes Mitglied derBietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe
in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bietersvorliegen
sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen.Eventuell ergriffene
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Gleismaterial, Schienen und Konstruktionen
Beschreibung: Lieferung von Gleismaterial, Schienen und Konstruktionen für den barrierefreien Ausbau
der Haltestellen "Biethsstrasse" und "Burgstrasse" mit Ausbau und Umgestaltung der
Dossenheimer Landstrasse in Heidelberg.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/a2fe6559-9d6a-48c4-aa96-15ca985e7ee0/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und
den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bietermüssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von
diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), 2. Erklärungen zur persönlichen
Lage, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 4. Erklärungen
im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem
Fehlverhalten, 6.Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/a2fe6559-9d6a-48c4-aa96-15ca985e7ee0/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und
den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bietermüssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von
diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. 1. Eigenerklärung das der
Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme
dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personen-, Vermögens-
und Sachschäden: 2 Mio. Euro. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen
entsprechenden Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab. 2. Eigenerklärung
über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, 3. Eigenerklärung,
dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz)
nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG
mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. 4. Eigenerklärung über
die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/a2fe6559-9d6a-48c4-aa96-15ca985e7ee0/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und
den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bietermüssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von
diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch
und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen
verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität
erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: Angabe
von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Leistungen gemäß den Angaben
in den Formblättern der Vergabeunterlagen. Diese lauten wie folgt: mind. 2 Referenzen
der letzten 3 Jahre in der Lieferung von Schienen im Bereich - Herstellung und Lieferung
von Rillenschienen 60 R2, - Herstellung und Lieferung von Weichen (Rillenschienen
60 R2) im innerstädtischen Bereich - Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen
(Rillenschienen 60 R2) im innerstädtischen Bereich. Mindestkriterien gemäß Vergabeunterlagen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-11-20+01:0009:00:00+01:00
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zurEinlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt
ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1Satz 2 bleibt
unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH