Zusätzliche Informationen: 1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen,
werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert (zu den Auswahlkriterien
vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz entscheidet das Los.
In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern indikative Erstangebote
abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht erteilt. Im Anschluss an
den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives frist- und formgemäßes,
vollständiges und\nwertungsfähiges Erstangebot abgegeben haben, zu einem Verhandlungsgespräch
eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis
der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen
erhalten alle Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere
Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.\n2.
Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und
formgemäßes, vollständiges und\nwertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig
eine Entschädigung in Hohe von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und
formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält
jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende
Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt
können die Bieter damit maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten
Voraussetzungen geltend machen.\nDer Anspruch eines Bieters auf Entschädigung
entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen
Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam
erteilt wurde. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich
innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.\nEtwaige den Bietern
darüber hinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren
- z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet.\n3.
Mit dieser Bekanntmachung erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung
sowie des Leistungsverzeichnisses und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente
inkl. aller Anlagen werden den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
zur Verfügung gestellt.In der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe
erforderlich; die Bewertungsmatrix mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information
der interessierten Unternehmen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in
dieser Bekanntmachung unter Abschnitt III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht
über die im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten
Dokumente einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien
und zur Angebotserstellung erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten. \n4.
Soweit die Auftraggeberin für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind
ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig
auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen
(Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung
Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.\n5.
Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die Teilnahmeanträge
und im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem
sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte
elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.\n6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen
(z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen
sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen.
Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische
Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der
Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen
werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
\n7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung
zu verlangen\n1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die die Mindestanforderungen
an die Eignung erfüllen, werden die besten 4 zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert
(zu den Auswahlkriterien vgl. Ziffer II.2.9). Bei mehreren Bewerbern auf dem 4. Platz
entscheidet das Los. In der ersten Runde der Angebotsphase sind von den Bewerbern
indikative Erstangebote abzugeben; ein Zuschlag wird in dieser ersten Runde nicht
erteilt. Im Anschluss an den Eingang der Erstangebote alle Bieter, die ein indikatives
frist- und formgemäßes, vollständiges und\nwertungsfähiges Erstangebot abgegeben
haben, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Die Auftraggeberin behält sich in
diesem Fall vor, basierend auf dem Ergebnis der Verhandlungsgespräche die Vergabeunterlagen
fortzuschreiben. Nach den Verhandlungsgesprächen erhalten alle Bieter Gelegenheit
zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht
vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten.\n2. Jeder Bieter, der
die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und formgemäßes, vollständiges
und\nwertungsfähiges Angebot abgibt, erhält einmalig eine Entschädigung in Hohe
von 3.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und formgemäßen, vollständigen
und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine
Entschädigung in Höhe von 2.000 € brutto. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang
mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter damit
maximal 5.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend
machen.\nDer Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag
erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter wird erst fällig,
wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde. Der Bieter
hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb eines Jahres
ab Zuschlagserteilung geltend zu machen.\nEtwaige den Bietern darüber hinausgehend
entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren - z.B. für die
Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet.\n3. Mit dieser Bekanntmachung
erhalten die Bewerber zunächst einen Vorabzug der Baubeschreibung sowie des Leistungsverzeichnisses
und des Bauvertrags. Die finalen Versionen der Dokumente inkl. aller Anlagen werden
den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.In
der ersten Verfahrensstufe ist noch keine Angebotsabgabe erforderlich; die Bewertungsmatrix
mit den Zuschlagskriterien dient nur zur Information der interessierten Unternehmen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dieser Bekanntmachung unter Abschnitt
III und II.2.9) bzw. in dem Dokument "Übersicht über die im Teilnahmewettbewerb
einzureichenden Erklärungen und Nachweise" aufgeführten Dokumente einzureichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen zu den Bewertungskriterien und zur Angebotserstellung
erst in der zweiten Verfahrensstufe zu beantworten. \n4. Soweit die Auftraggeberin
für den Teilnahmeantrag Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden.
Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben
mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon
ausgenommen ist der Vordruck VHB 236 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen
Nachweis kann der Bewerber auch in anderer Form erbringen.\n5. Das Verfahren wird
über die eVergabe-Plattform der Stadt Köln durchgeführt. Die Teilnahmeanträge und
im weiteren Verlauf des Verfahrens die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem
sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte
elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.\n6. Hinweise zu den Vergabeunterlagen
(z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen
sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen.
Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische
Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der
Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen
werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
\n7. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Bei fremdsprachigen
Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle
behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung
zu verlangen.