Deutschland - Finanzierungs-Leasing - IT Leasing 2024

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: 
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: IT Leasing 2024
Beschreibung: Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Bereitstellung eines Leasings (Finanzdienstleistung) für IT-Hardware-Produkte, inkl. Garantie, Liefer- und Supportdienstleistungen und Zubehör für die Bezugsberechtigten des Landes Baden-Württemberg. Die Leasingbedingungen gelten für alle vom LZBW ausgeschriebenen IT-Hardware Rahmenverträgen, sowohl für bereits bestehende als auch für künftige.
Kennung des Verfahrens: 63af3ef9-f8c1-40a4-a694-a5ae568c2aa9
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 66114000Finanzierungs-Leasing
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen(DE112)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen(DE113)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen(DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg(DE115)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis(DE116)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis(DE117)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis(DE118)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis(DE119)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall(DE11A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis(DE11B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim(DE11C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis(DE11D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis(DE121)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis(DE123)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt(DE124)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis(DE125)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis(DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis(DE127)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis(DE128)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Calw(DE12A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis(DE12B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Freudenstadt(DE12C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald(DE132)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen(DE133)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil(DE135)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis(DE136)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen(DE137)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz(DE138)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach(DE139)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut(DE13A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen(DE141)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis(DE142)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Zollernalbkreis(DE143)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis(DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis(DE145)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Biberach(DE146)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis(DE147)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg(DE148)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen(DE149)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDY19DKPUBG Zwingende Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann. 2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat. 3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Anlage 8 Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt_01.02.2021_ausfüllbar) 4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. 5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. 6) Eigenerklärung (Anlage 3 Eigenerklärung_Bezug zu Russland), in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. 4.3.4.2 Fakultative Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. 2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat 3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat. 4) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125f. GWB wird hingewiesen. Der Bieter hat die unter Ziff. 4.3.1 - 4.3.4 geforderten Angaben im Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 2 Eigenerklärungen (Anlage 2 Eigenerklärungen) zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Handelsregisterauszug, Referenzen) beizufügen. Die im Leistungsverzeichnis (Anlage Leistungsverzeichnis) bereits bestätigten Eigenerklärungen sind nicht zusätzlich als gesonderte Anlage erforderlich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: IT Leasing 2024
Beschreibung: Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Bereitstellung eines Leasings (Finanzdienstleistung) für IT-Hardware-Produkte, inkl. Garantie, Liefer- und Supportdienstleistungen und Zubehör für die Bezugsberechtigten des Landes Baden-Württemberg. Die Leasingbedingungen gelten für alle vom LZBW ausgeschriebenen IT-Hardware Rahmenverträgen, sowohl für bereits bestehende als auch für künftige.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 66114000Finanzierungs-Leasing
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Böblingen(DE112)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Esslingen(DE113)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen(DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg(DE115)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis(DE116)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis(DE117)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis(DE118)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis(DE119)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall(DE11A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis(DE11B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim(DE11C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis(DE11D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis(DE121)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis(DE123)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt(DE124)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis(DE125)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis(DE126)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis(DE127)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis(DE128)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Calw(DE12A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis(DE12B)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Freudenstadt(DE12C)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis(DE131)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald(DE132)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen(DE133)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis(DE134)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil(DE135)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis(DE136)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen(DE137)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz(DE138)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Lörrach(DE139)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Waldshut(DE13A)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Reutlingen(DE141)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Tübingen, Landkreis(DE142)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Zollernalbkreis(DE143)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis(DE144)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis(DE145)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Biberach(DE146)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis(DE147)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Ravensburg(DE148)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70000
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen(DE149)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bezugsberechtigte sind die Stellen, die dem Auftragnehmer nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die Leistung abrufen. Über das LZBW können die folgenden Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung Baden-Württemberg die ausgeschriebenen Leistungen anfordern: - der Landtag von Baden-Württemberg, - die Behörden des Landes Baden-Württemberg, - die anderen der Aufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden juristischen Personen (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) des öffentlichen Rechts, - andere juristische Personen (Unternehmen und Einrichtungen), an denen das Land als Träger öffentlicher Aufgaben überwiegend und unmittelbar beteiligt ist. Die o. g. Behörden, Unternehmen, Einrichtungen und Dienststellen werden als Bezugsberechtigte bezeichnet. Kommunale Behörden (Städte, Gemeinden, Landkreise, etc.) sind nicht bezugsberechtigt.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01+01:00
Enddatum: 2025-01-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Möglichkeit einer dreimaligen Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes. 2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre. 3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre. 4) Es ist ein Bilanzauszug der letzten 2 Geschäftsjahre beizulegen. Falls ein Unternehmen nicht bilanzierungspflichtig ist, ist die gesetzliche Grundlage hierfür anzugeben und ggf. die Bilanz des übergeordneten Unternehmens beifügen. 5) Erklärung über das Neuinvestitionsvolumen des Bieters bezogen auf IT Leasingfinanzierungen des Ausschreibungsgegenstandes in den letzten drei Geschäftsjahren 6) Aktuelles Volumen in Euro an laufenden IT Leasingverträgen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1) Aktueller (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt. 2) aktueller Nachweis der schriftlichen Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen; nach § 32 KWG
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage (Anlage 10 Referenzen) zum Angebot mit folgendem Aufbau: - Name des Auftraggebers - Angabe, ob öffentlicher oder privater AG, - Projektbezeichnung und kurze Projektbeschreibung, - (Eigene Leistung sowie) Leistungszeit von/bis, - Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang, - Beschreibung des technischen Umfeldes - Erläuterung, inwieweit das Projekt Ähnlichkeiten mit den erwarteten Leistungen - wie in den Vergabeunterlagen beschrieben - hatte - Ansprechpartner des o. g. Auftraggeber mit Namen, E-Mail und Telefonnummer. Die Kontaktstelle/der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird 3) Eigenerklärung über eine für die Auftragsabwicklung ausreichende Leistungsfähigkeit. Einzugehen ist dabei insbesondere auf folgende Punkte: - Unternehmenszweck und Schwerpunkte des Unternehmens - Größe des Unternehmens (Anzahl der Mitarbeiter in Deutschland insgesamt, Anzahl der Niederlassungen) - Geschäftsbereiche und -schwerpunkte (in Deutschland) - Anzahl der Mitarbeiter im ausgeschriebenen Bereich, gegliedert nach Funktion Der Umfang der Antworten darf 5 Seiten (A4, Text, 12-Punkt-Schrift) nicht überschreiten. Ausführlichere Darstellungen werden nicht gewertet! 4) Soweit vorhanden: Illustriertes Diagramm / Schaubild, aus dem sich ergibt, inwieweit das Unternehmen an anderen Unternehmen beteiligt oder mit anderen Unternehmen verbunden ist mit Angaben zu Art und Umfang der Beteiligung oder der Verbundenheit sowie kurzer Tätigkeitsbeschreibung der Unternehmen. Aus dem Schaubild und ggf. ergänzender Beschreibung müssen alle Beteiligungen / Verflechtungen / Abhängigkeiten des Unternehmens klar hervorgehen. 5) Eigenerklärung, dass die für die Ausführung des Auftrages benötigte Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung sowie alle erforderlichen Geräte zur Verfügung stehen. 6) Eigenerklärung, dass bei dem Einsatz eines Unterauftragnehmers, der Bieter tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-22+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 26DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine Angaben
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-22+01:0012:00:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-22+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg
8.