Archäologische Koordination Referenznummer der Bekanntmachung: VN-2023-319
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Osloer Str. 15-17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Juergen Kucklinski
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archäologische Koordination
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Einzelaufträgen für die Leistung der Archäologischen Koordination (AKo) zur Unterstützung der Fachbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vor und während der Bauphase.
Archäologische Koordination Hessen - Los 2
Hessen
egenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Einzelaufträgen für die Leistung der Archäologischen Koordination (AKo) zur Unterstützung der Fachbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vor und während der Bauphase.
max. 4 mal um jweils 1 Jahr
Archäologische Koordination Thüringen - Los 3
Thüringen
egenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Einzelaufträgen für die Leistung der Archäologischen Koordination (AKo) zur Unterstützung der Fachbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vor und während der Bauphase.
max. 4 mal um jweils 1 Jahr
Archäologische Koordination Bayern - Los 4.1
Bayern
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Einzelaufträgen für die Leistung der Archäologischen Koordination (AKo) zur Unterstützung der Fachbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vor und während der Bauphase.
max. 4 mal um jweils 1 Jahr
Archäologische Koordination Bayern - Los 4.2
Bayern
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Einzelaufträgen für die Leistung der Archäologischen Koordination (AKo) zur Unterstützung der Fachbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vor und während der Bauphase.
max. 4 mal um jweils 1 Jahr
Archäologische Koordination Baden-Württemberg - Los 5
Baden-Württemberg
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Einzelaufträgen für die Leistung der Archäologischen Koordination (AKo) zur Unterstützung der Fachbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vor und während der Bauphase.
max. 4 mal um jweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation, Anschrift und Ansprechpartner) gemäß Formblatt 02 sowie:
— Auszug aus dem Handelsregister für Kapitalgesellschaften,
— Datenblatt mit Darstellung der einzelnen Unternehmen (Formblatt 03),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben).
Die Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber aus anderen Herkunftsstaaten, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben.
b) Eigenerklärung (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt 04 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“.
Soweit zutreffend:
c) Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt 03„Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“;
d) Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags (Formblatt 01) zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) entsprechenden Nachweisen darzulegen (Formblatt 03). Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt 05a und 05b „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer – technische und berufliche /wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“);
Der Bewerber muss Referenzen unter Verwendung von Formblatt 08 nachweisen. Nachweis über die Leistungserbringung im Zusammenhang mit archäologischer Leitungs- und oder Koordinationsarbeit im Rahmen eines linienhaften überregionalen Infrastrukturprojekts mit einem Mindestauftragszeitraum vom 6 Monaten. Die Projektreferenz daf nicht älter als 5 Jahre sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen: - Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).