Beschreibung: Auf der Basis des bisherigen Terminplans des AG soll Gegenstand eines Konzepts zur
Optimierung und Sicherung des Bauablaufs für die Beton- und Stahlbetonarbeiten zweierlei
sein: a) Optimierung des Bauablaufs Der Auftraggeber kann sich zum einen Lösungen
zur Optimierung des Bauablaufs vorstellen, soweit die zwingenden Vorgaben entsprechend
den Planlieferterminen wie oben beschrieben berücksichtigt sind. Es ist also die Aufgabe
der Bieter, Lösungen für den Bauablauf und die Bauabfolge zu erarbeiten, die ihre
eigenen betrieblichen Möglichkeiten im Sinne des Projekts zur Optimierung des Bauablaufs
nutzen. Mit den optimierten Bauabläufen sollen auch die damit zusammen-hängenden Aufstellung
der Nachteile und Risiken dargestellt werden und die Planung des Bieters, wie er mit
diesen umgeht. Der Bieter muss einen entsprechenden Bauzeitenplan mit dem Angebot
vorlegen (zum alternativ vorzulegenden Bauzeitenplan siehe oben). Zu dem Konzept gehört
auch die Darstellung des Bieters, mit welchem Personalkonzept und Maschineneinsatz
er dies umsetzen will. Zu diesem Zweck soll das Konzept ein Organigramm für das Projekt
beinhalten, inklusive der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, und, da die Qualität
der Ausführung maßgeblich von der beruflichen Qualifikation der mit der Ausführung
beauftragten Personen abhängig sein wird, für die Ebenen Projektleitung, (Ober-)Bauleitung
und Polier jeweils deren beruflicher Erfahrungen und der Ausbildung. 2. b) Sicherung
des Bauablaufs Der Bieter/die Bietergemeinschaft soll Vorschläge zur Sicherung des
Bauablaufes bei unvorhergesehenen Risiken und Störungen erarbeiten. Die jüngere Vergangenheit
hat gezeigt, dass die Vertragsparteien mit Situationen konfrontiert werden, die für
alle Beteiligten voll-kommen neu sind. Das können Pandemien (Corona-Virus), kriegerische
Auseinandersetzungen oder Extremwetterlagen sein, ebenso aber im Verantwortungsbereich
des Auftraggebers oder des Auftragnehmers liegende sonstige Störungen. Der Auftraggeber
erwartet Vorschläge für ein effizientes Risikomanagement und eine nachhaltige Risikoverteilung
für Störungen aus dem Verantwortungsbereich des späteren Auftragnehmers, des Auftraggebers
oder aus keinem dieser Verantwortungsbereiche. Hierfür soll der Bieter, begrenzt durch
die Ausschreibungsbedingungen, im Vorfeld eine neutrale Risikoidentifizierung vornehmen
und sich mit der Frage nach der tatsächlichen Reduzierung auseinandersetzen (Ergebnis
dieser Prüfung kann also auch sein, dass keine Reduzierung möglich ist). Der Bieter
soll Vorschläge machen, die verbleibenden Risiken auf denjenigen Vertragspartner zu
verteilen, der am ehesten fähig ist, diese Risiken zu beherrschen. Dabei kann ein
solches "Havariekonzept" bspw. in einer Umstellung des geplanten Bauablaufs liegen
oder im Abruf zur Verfügung stehender weiterer Ressourcen (zusätzliches Personal,
zusätzliches Gerät, Lieferkettenmanagement etc.). Zudem erwartet der Auftraggeber
Vorschläge dazu, wie durch Men-gen- und Massensteigerungen anfallende Störungen des
Bauablaufs vermieden, jedenfalls aber vorhergesehen werden. Sofern der Bieter der
Auffassung ist, dass er mit Risiken am besten umgehen kann, ist der Auftraggeber durch
innovative Vertragsgestaltungen bereit, eine anteilige Teilhabe an finanziellen Gewinnen
und Einbußen zu vereinbaren, abhängig von der Performance als Team (Painshare/Gainshare).
Vorschläge hierfür kann der Bieter machen. Der Auftraggeber erwartet ein Konzept,
bei dem Vorschläge für die Sicherung des Bauablaufs nachvollziehbar dargestellt werden.
Das Konzept soll ferner erklären, wie im "Havariefall" dem Auftraggeber möglichst
umfassend die zeitlichen und finanziellen Konsequenzen als Entscheidungsgrundlage
dargestellt werden.