Zusätzliche Informationen: Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung
der Auslobung gehört: Sachpreisrichter*innen: - Muchtar Al-Ghusain, Geschäftsbereichsvorstand
GBV 4, Stadt Essen - Hans-Wilhelm Zwiehoff, Bezirksbürgermeister - Marcus Schmitt,
Schulbauspezialist, Frankfurt am Main - Martin Tenhaven, Schulleiter Leibniz-Gymnasium
- Dr. Andreas Kalipke, Vors. Ausschuss Schule, Bildung, Wissenschaft - Guntmar Kipphardt,
Vors. Ausschuss Stadtentwicklung, -planung, Bauen Stellvertretende Sachpreisrichter*innen:
- Anke Löhl, stv. Vors. Ausschuss Schule, Bildung, Wissenschaft - Barbara Soloch,
stv. Vors. Ausschuss Stadtentwicklung, -planung, Bauen - Thomas Florinas, stv. Schulleitung
Leibniz-Gymnasium - Andreas Müller, FB-Leitung Amt für Stadtplanung/Bauordnung, Stadt
Essen - Andrea Schattberg, FB-Leitung Schule, Stadt Essen Fachpreisrichter*innen:
- Martin Halfmann, Architekt, Köln - Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner,
Aachen - Prof. Burkhard Wegener, Landschaftsarchitekt, Köln - Dietmar Riecks, Architekt,
Bochum - Prof. Anette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, Darmstadt - Martin
Harter, Geschäftsbereichsvorstand, Architekt, GBV 7, Stadt Essen - Simone Raskob,
Geschäftsbereichsvorstand, Architektin, GBV 6, Stadt Essen Stellvertretende Fachpreisrichter*innen:
- Andreas Bergknecht, Landschaftsarchitekt, stv. FB-Leitung, Abteilungsleitung, Grün
und Gruga, Stadt Essen - Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt - Hiltrud Maria
Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf - Wiebke Schlüter, Architektin, Köln -
Michael Lemke, Architekt, Abteilungsleiter Immobilienwirtschaft, Stadt Essen Prämierung
(RPW § 7.2) Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf
der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme
einen Gesamtbetrag in Höhe von 270.000,- EUR netto zur Verfügung. Hiervon wird ein
Teil in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet. Die Aufteilung ist wie folgt
vorgesehen: Preise 1. 68.000,- EUR 2. 42.500,- EUR 3. 25.500,- EUR Anerkennungen Für
Anerkennungen ist eine Summe von 34.000,- EUR vorgesehen. Die zum Verfahren ausgewählten
Teilnehmenden erhalten bei Einreichung einer vollständigen und prüffähigen Wettbewerbsarbeit
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.000,- EUR netto. Bei einer angedachten Teilnehmerzahl
von 20 Büros ergibt sich hier ein Betrag von 100.000,- EUR für Bearbeitungsentgelte.
Sollten weniger als 20 Teilnehmende eine vollständige und prüffähige Arbeit einreichen
so wird der freiwerdende Betrag gleichmäßig auf die übrigen Teilnehmenden verteilt.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die
Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts
neu festgelegt werden. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer
von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen
wird diese zusätzlich ausgezahlt.