Zusätzliche Informationen: A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform xvergabe.de
zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden,
erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf
der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig
zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.\n****\nB)
Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform xvergabe.de
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht
zugelassen.\n****\nC) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit
dem Angebot eine von allen\nMitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete
Bietergemeinschaftserklärung\nvorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter
benannt wird und die\ngesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall
erklärt wird. Das\nFormblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in
diesem Fall von jedem\nMitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung
der Mitglieder einer\nordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen,
Umsatzzahlen etc.)\nwird kumulativ berücksichtigt.\n****\nD) Das Formblatt
Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,\nwelche Teile des
Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und\nDrittunternehmen,
auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß
§ 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die\nEigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.\nDrittunternehmen müssen ebenfalls
die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von\nAusschlussgründen abgeben. Darüber
hinaus sind Angaben zu denjenigen\nEignungskriterien zu machen, die der Bieter/die
Bietergemeinschaft im Rahmen der\nEignungsleihe in Anspruch nehmen will.\n****\nE)
Ausschlussgründe\nDie Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob
Ausschlussgründe\nnach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21
Abs. 1 und Abs. 3 i.\nV. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und
Abs. 3 i. V. m. § 21\nMiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt
2 F2 Eignung in den\nVergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen\n"Mustererklärung
Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern\njeweils gefordert
- einzureichen.\n****\nF) Rügeerfordernis\nEs wird darauf hingewiesen,
dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige\nVergabeverfahren die Bewerber
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle
innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen\nzur
Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber
für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft,
kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang
des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).